Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Druckdienstleistungen für die Stiftung Lesen Referenznummer der Bekanntmachung: 140
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Druckdienstleistungen für die Stiftung Lesen
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Druckdienstleistungen.
Stiftung Lesen
Römerwall 40
55131 Mainz
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme, die Druckformerstellung, den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von Printprodukten.
Beschreibung der Leistungen:
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die in der Anlage Produkt- und Preisliste aufgeführten Printprodukte produziert werden können.
Druckvorlage:
Die Stiftung Lesen liefert dem Auftragnehmer belichtungsfähige Daten, i. d. R. auf elektronischem Weg. Die Daten sind vom Auftragnehmer standardmäßig zu prüfen.
Druckfreigabe:
Der Auftragnehmer übermittelt der Stiftung Lesen innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Daten einen farbverbindlichen Proof. Die Freigabe des Proofs bzw. Korrekturangaben erfolgen von der Auftraggeberin zeitnah per E-Mail. Korrekturarbeiten sind ebenfalls innerhalb von maximal 2 Tagen auszuführen und der Auftraggeberin als Proof zuzuleiten. I. d. R. ist eine digitale Freigabedatei ausreichend. Sofern ein Hart-Proof erforderlich ist, teilt die Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mit. Entstehende Mehrkosten werden in einem zusätzlichen Angebot veranschlagt und von der Auftraggeberin getragen.
Einmalige kleinere Korrekturen sind im Angebotspreis enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Produktion:
Eine nachhaltige Produktion von Druckerzeugnisse wird angestrebt, wie zum Bespiel die Verwendung von vorrangig chlorfrei gebleichtem und umweltfreundlichen Papieren. Es kann vorkommen, dass Projektpartner, wie öffentliche Institutionen, die Produktion auf FSC-zertifizierten (oder vergleichbaren) Materialien verlangen. Somit ist eine FSC-Zertifizierung oder das Blaue-Engel-Gütesiegel des Anbieters Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Auftragnehmer können die Auftragnehmerin zu umweltfreundlichen Alternativen beraten und diese anbieten.
Lieferung:
Zu jedem Auftrag hat der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung mit der konkreten Terminplanung an die Auftraggeberin per E-Mail zu übermitteln.
Damit die Auftraggeberin Planungssicherheit hat, wird die maximale Lieferzeit bis zum Eintreffen der beauftragten Printprodukte bei der Auftraggeberin dem Auftragnehmer vorgeschrieben.
Folgende Lieferzeiten gelten ab Druckfreigabe als vereinbart:
— Broschüren: maximal 10 Arbeitstage,
— Plakate: maximal 6 Arbeitstage,
— Folder/Flyer: maximal 6 Arbeitstage,
— Briefbogen: maximal 5 Arbeitstage,
Verschiedene Printprodukte: maximal 10 Arbeitstage.
Unverhältnismäßige Mehrlieferungen sind zu vermeiden.
Die Lieferungen erfolgen frei Haus Mainz und Umgebung (Mainz + 50 km Luftlinie). Sofern es sich um eine externe Lieferadresse handelt, erhält die Stiftung Lesen 10 Musterexemplare. Diese sind zusätzlich zur Auflage einzuplanen. Bei großen Mengen erfolgt der Versand auf Euro-Tauschpaletten. Die Anlieferung ist vom Auftragnehmer bei der Auftraggeberin oder der angegebenen externen Lieferanschrift (externen Partner) zu avisieren. Dabei sind die jeweiligen Lieferbedingungen der externen Partner zu beachten. Lieferungen an die Hausadresse der Stiftung Lesen können nicht als Paletten-Versand erfolgen.
Die Liefertermine liegen im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022. Verlängert die Auftraggeberin die Rahmenvereinbarung (siehe IV.), erstrecken sich die Liefertermine bis zum 31.12.2024.
Sollte der Auftragnehmer Lieferfristen nicht halten können, ist dies unverzüglich der Auftraggeberin anzuzeigen. Bei auflagen- oder volumenintensiven Projekten erfolgt eine frühzeitige Projektplanung seitens der Auftraggeberin und wird mit einer angemessenen Vorlaufzeit dem Auftragnehmer angekündigt. Teillieferungen sollten grundsätzlich vermieden werden, sind jedoch bei auflagenintensiven Produktionen nach Rücksprache möglich.
Projektansprechpartner: Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Projektansprechpartner.
Angebotspreis: Die Leistungen werden gemäß der in der Produkt- und Preisliste (140 04 RV Print 2021 — Produkt- und Preisliste) aufgeführten Preisen angeboten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Printec
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldfischbach-Burgalben
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67714
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Johnen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernkastel-Kues
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54470
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://johnen-systemdruck.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.kerndruck.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kunst- und Werbedruck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 32549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.kunst-undwerbedruck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLND8S1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.