20E0221 – Zentrale Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Mainz, Ausschreibung Beschaffung und Einführung einer Business Intelligence Lösung „Softwareanwendung – DAISY“.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
20E0221 – Zentrale Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Mainz, Ausschreibung Beschaffung und Einführung einer Business Intelligence Lösung „Softwareanwendung – DAISY“.
20E0221 – Aufbau einer Datenbank (Data Warehouse) sowie Beschaffung und Einführung einer Business Intelligence Lösung.
Mainz
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz (nachfolgend kurz „LBB“) beschäftigt ca. 1 350 Mitarbeiter, verteilt auf acht regionale Dienststellen (Niederlassungen), sowie eine zentrale Dienststelle in Mainz (Zentrale) und realisiert Bau- und Sanierungsvorhaben des Landes, des Bundes und der in Rheinland-Pfalz stationierten Gaststreitkräfte im Umfang von jährlich von ca. 300-500 Mio. EUR. Der LBB betreut und verwaltet ca. 1 650 Gebäude und bewirtschaftet eine Nutzfläche von etwa 2,9 Mio. m2.
Der LBB ist somit der zentrale Immobilien- und Baudienstleister für das Land Rheinland-Pfalz. Der LBB übt seine Tätigkeit nach wirtschaftlichen, handels- und haushaltsrechtlichen Grundsätzen aus. Er dient auch gemeinwohlorientierten Zwecken.
Aufgrund gestiegener Anforderungen und dementsprechend höherer Anforderungen an das Berichtswesen wurde die Notwendigkeit eines zeitgemäßen Auswertungs- und Berichtstools erkannt.
Die Stabsstelle Entwicklung und Controlling (ECO) ist aus diesem Grund von der Geschäftsführung beauftragt, das Projekt DAISY (Datenbankbasiertes Informationssystem) umzusetzen.
Die für die Bauprojekte projektrelevanten Informationen/Daten werden aus verschiedenen, parallelen und teilweise redundanten Vorsystemen/Reports (SAP, HHV, WIKO und MS-Excel) als Berichte, insbesondere vom Controlling (ECO, IMA), in Managementreports zusammengeführt.
Dies geschieht durch die Nutzung (Schnittstelle / Export) von SAP-Daten, HHV-Daten, WIKO-Daten, manuellen Kalkulationen und historischen Daten, die in MS-Excel-Tabellen hinterlegt sind.
Aktuell sind dies Daten zu ca. 20 000 Projekten, von denen derzeit ca. 4 500 Projekte aktiv bearbeitet werden.Die bisher gesondert vorliegenden Daten der Vorsysteme sollen zukünftig innerhalb einer Datenbank (Data Warehouse) zusammengeführt und aufbereitet werden. Aufbauend auf dieser Datenbank soll anschließend (logisch, nicht chronologisch) ein BI-System implementiert werden, mit welchem die Daten automatisiert abgegriffen und entsprechende Reports erstellt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20E0221 – Zentrale Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Mainz, Ausschreibung zur Beschaffung und Einführung einer Business Intelligence Lösung „Softwareanwendung – DAISY“.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lbb.rlp.de