Verbreitung und Stichprobenauswahl Fledermäuse zum FFH-Monitoring – Berichtsperiode 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbreitung und Stichprobenauswahl Fledermäuse zum FFH-Monitoring – Berichtsperiode 2019-2024
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Vorbereitung der Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die 22 in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild für die 22 Fledermausarten erstellt, sowie für 15 Arten zusätzliche Stichprobenflächen für das vom Bund vorgegebene Monitoring identifiziert. Das Monitoring ist nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Vor Ort im Gelände.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Dieses Vergabeverfahren dient zur Vorbereitung der Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die 22 in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild für die 22 Fledermausarten erstellt, sowie für 15 Arten zusätzliche Stichprobenflächen für das vom Bund vorgegebene Monitoring identifiziert. Das Monitoring ist nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Eine erschöpfende Leistungsbeschreibung findet sich in Anlage 2.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
2.3 Ergänzende Geländebegehungen (optionale Leistung)
Die Optionalen Leistungen zur Geländebegehung können sowohl für den Punkt 2.1 zur Über-prüfung eines Vorkommens, als auch für den Punkt 2.2 zur Identifizierung von Quartieren genutzt werden. Sollten die optionalen Leistungen für die Aktualisierung der Verbreitungsübersicht (2.1.) genutzt werden sind, wenn möglich, auch gleich Vorkommen (einschl. Quartier-standorte) mit abzugrenzen. Für die gleiche Fläche können nur einmal optionale Leistungen beantragt werden.
2.3.1 Ergänzende Geländebegehungen zur Aktualisierung der Verbreitungsübersicht
Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN über die Recherche im Punkt 2.1 hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 3 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang von Geländebegehungen in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
2.3.2 Ergänzende Geländebegehungen zur Überprüfung von Stichprobenflächen
Besteht ein Hinweis für eine Art auf ein konkretes Quartier oder einen Quartierverbund, die genaue Lage ist jedoch nicht bekannt, kann der AN eine Geländebegehungen durchführen um den Quartierstandort zu identifizieren. Der AN stellt dem AG in diesem Falle eine Karte (PDF oder Geodatensatz im Shape-Format) zur Verfügung in dem der zu überprüfenden Be-reich dargestellt ist und begründet die Notwendigkeit und den Umfang von Geländebegehun-gen in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Anlage 4) sind zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 10) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2008 liegt, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Fledermäuse vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfeldern haben:
— Kartierung von Fledermäusen,
— Monitoring von Fledermäusen,
— Planung und Umsetzung von Artenschutzprojekten für Fledermäuse.
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die über folgenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Kartierung Fledermäusen und/oder Monitoring von Feldermäusen und/oder Planung und Umsetzung von Artenschutzprojekten für Fledermäuse,
b) Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten.
Die Eignung zu 1. ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 2. für jede Person mittels der Anlage 11 darzulegen. Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht möglich ist, hat er die Gründe nachvollziehbar und ausführlich im Angebotsanschreiben darzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern/Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 23.2.2021; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY5WS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.