Grundschule Albert-Schweitzer-Schule in Ludwigshafen, Dach-, Fenster- u. Fassadenmodernisierung, Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020 / 184
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Albert-Schweitzer-Schule in Ludwigshafen, Dach-, Fenster- u. Fassadenmodernisierung, Architektenleistungen
Gegenstand der Beschaffung sind die Vergabe der erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) für die Realisierung der Dach-, Fenster- und Fassadenmodernisierung der Grundschule Albert-Schweitzer-Schuleeinschließlich Nebengebäuden, Georg-Herwegh-Straße 9, 67061 Ludwigshafen.
Georg-Herwegh-Straße 9
67061 Ludwigshafen
Die Grundschule Albert-Schweitzer-Schule besteht aus einem zweigeschossigen Schulgebäude (Baujahr 1960, bestehend aus Bauteil 1 bis 3), einer eingeschossigen Turnhalle (Baujahr 1967, Bauteil 4), einer zweigeschossigen Kindertagesstätte (Baujahr 1960) und einem eingeschossigen Gebäude für die Hausmeisterwohnung (Baujahr 1960). Zwischen den Gebäuden befindet sich der die Gebäude miteinander verbindende überdachte Pausenhof. Dem jeweiligen Baujahr entsprechend weist die gesamte bituminöse Dachabdichtung der Grundschule einschließlich der Nebengebäude und des Pausenhofes teilweise stark ausgeprägte Schadstellen und Undichtigkeiten auf, die zu einer Durchnässung von Dach und Dachdämmung geführt haben. Die Fensterelemente der Grundschule einschließlich der Nebengebäude sind in einem schlechten, teils undichten Zustand und genügen den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz nicht.
Dies trifft auch für die ungedämmten Massivbauteile (Betonstützen, Stürze, gemauerte Brüstungen) zu. Die Fassaden der Grundschule und der Nebengebäude weisen keinen Wärmeschutz auf.
Gegenstand der Beschaffung sind die Vergabe der erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) für die Realisierung der Dach-, Fenster- und Fassadenmodernisierung der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
Einschließlich Nebengebäuden, Georg-Herwegh-Straße 9, 67061 Ludwigshafen.
Der Umfang der im Rahmen des Auftrags planerisch und bauüberwachend zu realisierenden Gesamtmaßnahme umfasst im Wesentlichen
— die erforderlichen Abbruch- und Demontagearbeiten und Entsorgung,
— den Ausbau der Fenster sowie der zugehörigen Innen- und Außenfensterbänke,
— den Einbau von Aluminiumfenstern mit Wärmeschutzglas,
— die Ausstattung der neuen Fenster mit einer automatisch betriebenen Nachtabkühlung,
— die Ausstattung der neuen Fenster mit einer Sonnenschutzanlage außenliegend, elektrisch betrieben,
— die Herstellung einer Wärmedämmverbundfassade (WDWS) nach der aktuellen Fassung der EnEV2016, bestehend aus einer Wärmedämmung, Netzauflage und einem Oberputzauftrag inkl. sämtlicher Gebäudeanschlüsse wie Attika und Sockel,
— den Ausbau der Dachhaut und der zugehörigen Dämmung,
— den Einbau einer Wärmedämmung nach der aktuellen Fassung der EnEV 2016 für das Dach und einer neuen Abdichtung,
— die Erneuerung der Dacheindeckung,
— die Erneuerung der Dachflächenentwässerung,
— die Wiederherstellung der von der Modernisierung betroffenen Oberflächen.
Nach der Kostenannahme beläuft sich der Finanzrahmen (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2008-12) für das Projekt auf Kosten in Höhe von ca. 3,672 Mio. EUR exkl. Umsatzsteuer. Davon entfallen auf die Kostengruppe (KG) 300 (nach DIN 276) ca. 3,228 Mio. EUR und auf die KG 400 ca. 0,444 Mio. EUR.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) für die Planung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 bis 8 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen durch schriftlichen Einzelauftrag beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf diese Beauftragung besteht nicht. Die detailliertere Beschreibung der Aufgabenstellung, des Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen ergeben sich aus der Datei B-00, B-02 und B-03 der Vergabeunterlagen, die unter der in der Ziffer I.3) genannten URL des Auftraggebers zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Die Leistungsphasen 4 bis 8 des Leistungsbildes gemäß Ziffer II.2.4) werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen durch schriftlichen Einzelauftrag beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf diese Beauftragung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist hingegen verpflichtet, im Falle der Beauftragung durch den Auftraggeber, die Leistungen dieser Leistungsphasen auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland