IGS IV Interimsmaßnahme – Einrichtung von Naturwissenschaftliche Räume
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS IV Interimsmaßnahme – Einrichtung von Naturwissenschaftliche Räume
Einrichtung von 2 naturwissenschaftlichen Fachräumen und einem Vorbereitungsraum:
— Tischlerarbeiten nach DIN 18355,
— Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten nach DIN 18381,
— Elektroarbeiten nach DIN 18382.
Mainz
Es sind 2 naturwissenschaftliche Fachräume und ein Vorbereitungsraum auszustatten.
Die Fachräume werden mit 16 Schülerarbeitsplätzen, einem Lehrerarbeitsplatz, digitaler Präsentationstechnik und 3 Spülen-Arbeitsplätzen ausgestattet. Es wird ein Deckensystem zur Medienversorgung installiert. Die Medienversorgung wird zentral über einen Anschlussschrank gesteuert. Der Vorbereitungsraum wird mit 7 Schränken und 9 fahrbaren Schülerdepots eingerichtet. Für die Arbeit des Lehrers wird ein Laborzellenbereich und ein Schreibarbeitsplatz installiert.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über https://www.subreport.de/ zu übermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. der Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz,
— Angaben zu schweren Verfehlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit.
Die Befähigung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Diese Befähigung weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärungen, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
— Erklärung über Gesamtumsatz sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Vergabegegenstand ist, während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angaben zu Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
— Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte,
— Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt.
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
1. Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG),
2. Sicherheitsleistung: Ist ab [Betrag gelöscht] EUR (Netto) zu erbringen,
3. Angaben zum Handelsregistereintrag und/oder Berufsgenossenschaft,
4. Angaben zum beabsichtigten Einsatz (Zahl) von Mitarbeitern auf der Baustelle.
Abschnitt IV: Verfahren
–
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Die Kommunikation (Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes. Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB/Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland