20EU/20 Lieferung von Microsoft Office Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 20EU/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
20EU/20 Lieferung von Microsoft Office Lizenzen
Die Stadtverwaltung Trier benötigt insgesamt 1200 neue oder gebrauchte Microsoft Office Standard/ProPlus-Lizenzen zum Kauf. Davon mind. 50x ProPlus-Lizenzen.
Es wird ein Volumen-Lizenzkey benötigt.
Da die Stadtverwaltung Trier Office 2016 einsetzen wird können Lizenzen für 2016 und Lizenzen für 2019 mit Downgrade-Recht angeboten werden.
Die Stadtverwaltung Trier benötigt insgesamt 1200 neue oder gebrauchte Microsoft Office Standard/ProPlus-Lizenzen zum Kauf. Davon mind. 50x ProPlus-Lizenzen.
Es wird ein Volumen-Lizenzkey benötigt.
Da die Stadtverwaltung Trier Office 2016 einsetzen wird können Lizenzen für 2016 und Lizenzen für 2019 mit Downgrade-Recht angeboten werden.
Dem Angebot sind bitte folgende Dokumente beizufügen:
— Referenzliste mit kommunalen Gebietskörperschaften,
— Zertifizierung zum Software Asset Management (SAM) oder vergleichbare Qualifikation einer unabhängigen Prüforganisation,
— Zertifizierung durch Microsoft als anerkannter Händler von neuer und/oder gebrauchter Software*,
— Bestätigung über Lieferung eines Volumen-Lizenzkey,
— Höhe des jährlichen Umsatzes der letzten 3 Jahren, Anzahl der Mitarbeitenden,
— Beleg der Erschöpfung des Verbreitungsrechts* – Sollte ein Angebot über eine Gebrauchtsoftware nach Wertung in die engere Zuschlagswahl gelangen, so wird der öffentliche Auftraggeber den betreffenden Bieter noch vor Zuschlagserteilung auffordern darzulegen, dass sich das Verbreitungsrecht an der angebotenen Software erschöpft hat. Hierzu sind folgende Erklärungen und Unterlagen vorzulegen:
1. Den Namen des Ersterwerbers sowie die Namen aller nachfolgenden Erwerber, („Rechtekette“) unter Offenlegung der zugrundeliegenden Lizenzvertragsnummern,
2. Belege über die Unbrauchbarmachung aller Kopien der Software beim Ersterwerber und aller nachfolgenden Erwerber,
3. Vorlage mindestens der Produktnutzungsrechte zwischen dem Rechtsinhaber und dem Ersterwerber,
4. Bestätigung, dass Verbesserungen und Aktualisierungen von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Vertrag gedeckt sind,
5. Nachweis, dass die Softwarelizenzen in der EU bzw. einem Staat des EWR in Verkehr gebracht, wurden,
6. Erklärung, dass der Bieter im Fall der Bezuschlagung vor Überlassung der Software sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien unbrauchbar macht.
*= Die Zertifizierung durch Microsoft als anerkannter Händler von neuer oder gebrauchter Software oder eine ähnliche Zertifizierung, sowie der Nachweis der Rechtekette im Falle des Angebotes von gebrauchter Software sind keine Eignungskriterien, fallen aber in die Bewertung der abgegebenen Angebote.
Weitere Bedingungen sind im EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A, welcher den Vergabeunterlagen beiliegt, erläutert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20EU/20 Lieferung von Microsoft Office Lizenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben Liefer Dienstleistungen,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnachweis oder EEE,
— Mustererklärungen 1 und 3.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
— Referenzliste mit kommunalen Gebietskörperschaften,
— Zertifizierung zum Software Asset Management (SAM) oder vergleichbare Qualifikation einer unabhängigen Prüforganisation,
— Zertifizierung durch Microsoft als anerkannter Händler von neuer und/oder gebrauchter Software,
— Bestätigung über Lieferung eines Volumen-Lizenzkey,
— Höhe des jährlichen Umsatzes der letzten 3 Jahren, Anzahl der Mitarbeitenden.
Zusätzlich bei Gebrauchtsoftware:
Beleg der Erschöpfung des Verbreitungsrechts.
Sollte ein Angebot über eine Gebrauchtsoftware nach Wertung in die engere Zuschlagswahl gelangen, so wird der öffentliche Auftraggeber den betreffenden Bieter noch vor Zuschlagserteilung auffordern darzulegen, dass sich das Verbreitungsrecht an der angebotenen Software erschöpft hat. Hierzu sind folgende Erklärungen und Unterlagen vorzulegen:
1. Den Namen des Ersterwerbers sowie die Namen aller nachfolgenden Erwerber, („Rechtekette“) unter Offenlegung der zugrundeliegenden Lizenzvertragsnummern,
2. Belege über die Unbrauchbarmachung aller Kopien der Software beim Ersterwerber und aller nachfolgenden Erwerber,
3. Vorlage mindestens der Produktnutzungsrechte zwischen dem Rechtsinhaber und dem Ersterwerber,
4. Bestätigung, dass Verbesserungen und Aktualisierungen von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Vertrag gedeckt sind,
5. Nachweis, dass die Softwarelizenzen in der EU bzw. einem Staat des EWR in Verkehr gebracht, wurden,
6. Erklärung, dass der Bieter im Fall der Bezuschlagung vor Überlassung der Software sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien unbrauchbar macht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland