Akten- und Datenträgervernichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001-EU-ABIMO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Akten- und Datenträgervernichtung
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers bzw. mehrerer Auftragnehmer, die in den nächsten 4 Jahren die Entsorgung der anfallenden Papiere und Datenträger innerhalb der BGHM Standorte übernehmen. Die erforderlichen Diensttleistungen werden in 4 Gebietslosen ausgeschrieben. Je Los soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis zu 4 Jahren, 2 Jahre mit optionaler zweimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, geschlossen werden:
— Los 1 Nord,
— Los 2 Mitte,
— Los 3 Mitte-Süd,
— Los 4 Süd.
Als Vertragsbeginn ist der 1.5.2021 vorgesehen.
Das nachstehend angegebene Mengengerüst resultiert aus Erfahrungswerten der vorangegangenen Jahre. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es zu Minderbedarf aufgrund Corona bedingter oder organisatorisch bedingter Standortschließungen/Zusammenlegungen und Digitalisierung kommen kann.
Los 1 - Nord
Los 1 Nord
Rostock, Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Bad Wilsnack, Bad Bevensen
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium - bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Je Los soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis zu 4 Jahren – 2 Jahre mit optionaler zweimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – geschlossen werden.
Los 2 – Mitte
Los 2 Mitte: Bielefeld, Leipzig, Dessau-Roßlau, Düsseldorf, Köln, Dresden, Dortmund, Schierke, Schwelm, Nümbrecht
Der Verwaltungsstandort Köln wird voraussichtlich Mitte 2022 an den Standort Düsseldorf verlagert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin werden dann im Verwaltungsgebäude Düsseldorf tätig sein. Hierdurch wird sich die Gesamtanzahl der Behälter verändern.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Je Los soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis zu 4 Jahren – 2 Jahre mit optionaler zweimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – geschlossen werden.
Los 3 – Mitte-Süd
Los 3 Mitte Süd: Alsfeld, Erfurt, Saarbrücken, Heidelberg, Mainz
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Je Los soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis zu 4 Jahren – 2 Jahre mit optionaler zweimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – geschlossen werden.
Los 4 – Süd
Los 4 Süd: Stuttgart, Freiburg, München, Nürnberg, Traunstein, Adelsheim-Sennfeld, Triefenstein-Lengfurt
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Je Los soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis zu 4 Jahren – 2 Jahre mit optionaler zweimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – geschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung HRA/B bzw. Gewerbeanmeldung oder anderer Zulassungsnachweis (Dokument 05 Angebotsformblatt)
Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt „Eignung“ (Dokument 07 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, im Formblatt „Eigenerklärung“, Dokument 06.
1. Der Anbieter muss mindestens 3 Jahre im Bereich der Papier- und Datenträgerentsorgung am Markt tätig sein. (Nachweis über die Referenzen, Dokument 07)
2. Der Anbieter ist in der Lage innerhalb des Gebietsloses die angegebene Menge an Datensicherheitsbehältern bereitzustellen und die vorgegebenen Volumina in den Angegebenen Turni zu entsorgen. (Eigenerklärung, Dokument 07)
3. Der Anbieter kann mindestens 3 nachprüfbare Referenzen angeben. (Dokument 07)
4. Folgende Zertifizierungen müssen vorgelegt werden:
— DIN EN ISO 9001:2015 oder aktueller (Qualitätsmanagement),
— Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb (nach § 56 KrWG),
— Zertifikat Fachbetrieb für Akten- und Datenträgervernichtung (DSGVO, BDSG, der DIN 66399)?
— Zertifikat Erstbehandlungsanlage gem. § 21 ElektroG,
Folgende Punkte müssen im Zertifikat ersichtlich sein:
— Zertifizierung durch eine externe Stelle. Ein Eigenzertifikat ist nicht zulässig.
— Aus dem Zertifikat muss das Unternehmen hervorgehen, für dass das Zertifikat erstellt wurde.
— Aus dem Zertifikat muss der Standort hervorgehen, dem die Zertifizierung erteilt wurde (Standort, an dem sich die Schredderanla-gen/Vernichtungsanlagen befinden).
— Auf welche Datententrägerart bezieht sich die Zertifizierung (gemäß DIN 66399 gibt es die Datenträgerkategorien P, F, O, T, H, E.).
— Aus dem Zertifkat muss hervorgehen, welche Datenträgerkategorie in welcher Schutzklasse und in welcher Sicherheitsstufe zertifiziert wurde.
5. Der Anbieter kann eine Dokumentation/einen Nachweis erbringen, dass ein Umweltmanagementsystem betrieben wird oder sonstige Maßnahmen der Nachhaltigkeit/des Umweltschutzes (z. B. Recycling) betrieben werden.
6. Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) im Sinne des Artikel 32 DSGVO und der DIN 66399 wird gewährleistet. Die Dokumentation muss vorgelegt werden.
Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern. Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf 10 Kalendertage verkürzt.