Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme (VU/ISEK), Stadt Selters Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-01-0039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selters
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/19
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.selters-ww.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.selters-ww.de/ausschreibungen/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme (VU/ISEK), Stadt Selters
Die Stadt Selters vergibt die Leistungen VU – Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB und Erstellung eines ISEK – integriertes Städtebauliches Entwicklungs-Konzepts für das Untersuchungsgebiet der Stadt Selters.
Stadt Selters
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in folgende Abschnitte:
— Auftaktgespräch und Grundlagenermittlung,
— Durchführung der VU – Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB,
— Erstellung des ISEK – Integriertes Städtebauliches Entwicklungs-Konzept,
— Vorbereitung, Mitwirkung und Auswertung der Beteiligungsverfahren,
— Verfahrensbegleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme (VU/ISEK), Stadt Selters
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.stadtbuero.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages die unter I.3) benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden. Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.