Digitale Gesundheitsplattform
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Gesundheitsplattform
Einkauf einer digitalen Gesundheitsplattform.
Eine digitale Gesundheitsplattform soll sich an den Bedürfnissen der Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zur Förderung ihrer Arbeitsfähigkeit ausrichten.
Mit der Einführung einer digitalen Gesundheitsplattform verfolgt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die folgenden Ziele:
— Zentrale Übersicht aller Angebote der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland rund um das Thema Mitarbeitergesundheit für Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bereitstellen (Angebote des Arbeitgebers AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der Krankenkasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und externer Dienstleister). Nach Möglichkeit auch mit Verlinkungen zu den entsprechenden Angeboten,
— Gesundheitsförderung individuell, zeit- und ortsunabhängig ermöglichen,
— möglichst viele Mitarbeiter zur Nutzung der Plattform und somit verstärkt zu gesundheitsbewusstem Verhalten durch die Plattformnutzung aktivieren (mittels Gesundheitsimpulsen, Challenges etc.),
— fortlaufende Informationen und Impulse zu Gesundheitsthemen für Mitarbeiter,
— Zugang zu externen Präventionskursen direkt vor Ort für Mitarbeiter inkl. der Buchung und Zahlungsabwicklung,
— die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland als modernen und attraktiven Arbeitgeber darstellen und die Arbeitgeberattraktivität im privaten Umfeld fördern,
— Bereitstellung eines umfassenden Reportings zu gesundheitsbezogenen Aktivitäten,
— Gesundheitsangebote bedarfsgerecht mit Unterstützung statistischer Auswertungen der Gesundheitsplattform steuern,
— Ressourcenaufwand für Mitarbeiter der internen betrieblichen Gesundheitsförderung (iBGF) und Kollegen aus Schnittstellenbereichen reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eine intensive Marktrecherche hat ergeben, dass objektiv lediglich das Unternehmen machtfit GmbH unsere Anforderungen an eine Plattform erfüllt. Nur die machtfit GmbH kann unmittelbar und technisch ohne weitere Erprobung am Markt ZPP-zertifizierte Gesundheitskurse nach § 20 SGB V von mind. 400externen ortsansässigen Anbietern in die Plattform integrieren und ist technisch nachweislich (mit Erprobung in Referenzunternehmen) in der Lage, auch die Buchung und Zahlungsabwicklung dieser externen Kurse durchzuführen.
Die genannten Alleinstellungsmerkmale können auch mit Nachrüsten nicht durch andere Marktanbieterinnerhalb einer angemessenen Zeit (Go Live der Plattform soll innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen) nach erfüllt werden. Neue Programmierungen (Kurssuche, Kursbuchung, Zahlungsabwicklung) müssten erst noch im Praxiseinsatz bei anderen Kunden getestet werden und auch ausreichend externe Kooperationspartner (regionale Anbieter von ZPP-Kursen) müssten zunächst noch vom Marktanbieter gewonnen werden.
Zudem stellt nur die machtfit GmbH den erforderlichen und gewünschten Content (= Infotexte, Artikel, Übungen etc.) für die Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland voll umfänglich als Text und Bild bereit. Zudem konnten andere Anbieter aus folgenden objektiven Gründen nicht beauftragt werden:
Videos können auf der IT-Infrastruktur der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nicht abgespielt werden. Die iBGF muss in der Lage sein, die Mitarbeiter direkt auf der Plattform mit Informationen anzusprechen. Unternehmensinterner Content soll ohne Umweg durch Mitarbeiter der iBGF der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland als Hauptadministratoreneingestellt werden können, um schnell und flexibel reagieren zu können.
Die Plattform ist im Corporate Design der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gestaltet (AOK-Logo und AOK-Farben). Der Anbieter soll die Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland monatlich über einen E-Mail-Newsletter ansprechen und aktivieren sowie informieren. Der Anbieter erfüllt die Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes, da Mitarbeiterdaten erhoben und verarbeitet werden (personenbezogene Daten, Gesundheitsdaten, Zahlungsdaten).
Der Vertrag beginnt am 15.2.2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB ...
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“