Betzdorfs neues Innenstadtquartier Referenznummer der Bekanntmachung: 4581/20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Betzdorf
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57518
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reg-betzdorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.caspers-mock.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betzdorfs neues Innenstadtquartier
Grundstücksausschreibung, Investorenansprache und Verhandlungsverfahren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Betzdorf hat in Betzdorf, Im Höfergarten, ein 48 654 m2 großes, ehemaliges Bahngelände vom Bundeseisenbahnvermögen erworben. In dem Areal befinden sich die nicht sanierungsfähigen Aufbauten des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes mit ca. 15 000 m2 Gewerbehallen. Das Grundstück befindet sich im Innenstadtbereich der Stadt Betzdorf (10 064 Einwohner) in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain (26 070 Einwohner) im Landkreis Altenkirchen, Rheinland-Pfalz. Die nächste Autobahnzufahrt A 45 ist ca. 20 km entfernt. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 300 m. In fußläufigem Abstand befinden sich mehrere Ärzte, Einzelhandel, öffentliche Einrichtungen und der Bahnhof. Das Areal ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Für den Bereich ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Ein Antrag auf Entwidmung der Fläche wurde von der Stadt Betzdorf beim Eisenbahnbundesamt gestellt. Es laufen Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde zur Aufhebung des Denkmalschutzes mit dem Ziel des Komplettabrisses der Aufbauten. Für einen maximalen Spielraum bei der Gestaltung. Aber auch für diesen Fall wird ein kleiner punktueller Bezug (z. B. historische Bauelemente, Stilzitat, Schild oder Bauskulptur mit Stadtnamen etc.) zur früheren Nutzung im Konzept erwartet. Durch die Bahn- und anschließende gewerbliche Nutzung ist es zu Bodenverunreinigungen gekommen. Aktuelle Altlastengutachten liegen vor. Die Stadt Betzdorf führt ein Grundwasser Monitoring und Abstimmungsgespräche mit der SGD Nord als Fachbehörde durch. Das Areal ist im Flächennutzungsplan als „Mischbaufläche“ dargestellt. Im Rahmen der Entwicklung des Geländes ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Planungskosten hat der Grundstückserwerber zu tragen. Während der Nutzung der Fläche durch die Bahn und später durch einen metallverarbeitenden Betrieb wurde mit schutzgutrelevanten Stoffen umgegangen. Eine umwelttechnische Beweissicherung des Areals wurde durchgeführt. Die dabei ermittelten Ergebnisse sind zusammen mit Befunden aus verschiedenen früheren Erkundungsmaßnahmen in einem Zustandsbericht zur Schadstoffsituation vom 5.9.2017 dargelegt, beschrieben und bewertet. Auf dieser Grundlage wurde ein Minderwertgutachten vom 6.11.2017 erstellt. Außerdem liegt eine Gefährdungsabschätzung vom Dezember 1990 vor. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zum Verkehrswert des Grundstücks vom 3.7.2020 ist vorhanden. Der Erwerber hat für den weiteren Umgang mit den Altlasten eine Abstimmung mit den Fachbehörden durchzuführen. Das Areal wurde im Zweiten Weltkrieg bei Luftangriffen durch Bomben zerstört. Eine Untersuchung des Geländes durch den Kampfmittelräumdienst ist erforderlich und vom erfolgreichen Bieter zu veranlassen. Das ehemalige Eisenbahnausbesserungswerk ist im Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreises Altenkirchen vom 18.6.2019 aufgeführt. Auf der Grundlage eines Nutzungskonzeptes für das Areal sind bereits Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde geführt worden. Der Rückbau der Aufbauten ist vom Investor mit dieser Fachbehörde abzustimmen. Sollte das Konzept des Investors aufgrund von Denkmalschutzbelangen nicht durchführbar sein, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Stadt Betzdorf beabsichtigt das innerstädtische Grundstück an einen Investor zu veräußern, der das Gelände einer nachhaltigen Bebauung zuführt.
Es wird ein unbefristeter Kaufvertrag geschlossen. Das Investitionsvorhaben ist innerhalb von 120 Monaten nach rechtskräftiger Erteilung der Baugenehmigung umzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Umsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Entwicklungsprojekte,
— Eigeneerklärung zur Bonität (Ertrag, EK, Liquidität) des Bewerbers zum Stichtag 31.12.2020,
— Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen bzw. Übersichten (Bilanz, GuV, Cash-Flow) für das Geschäftsjahr 2019.
Eigenerklärung zu Referenzen ab 2010 (Fertigstellung) über vergleichbare Bauprojekte, Vermarktungs- und Betriebsprojekte mit Angaben zu: Projektbezeichnung, Projektschwerpunkt, Projektanschrift, Projektgröße, Projektkosten, Projektzeitraum, Projektleiter, Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (Anlage 3.5) sowie aussagekräftige Darstellung/Erläuterung des Projekts auf Referenzblatt ergänzt.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verhandlungsverfahren mit den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern erfolgt in verschiedenen aufeinander aufbauenden Verhandlungsrunden. Für die Erstellung und Einreichen des Teilnahmeantrages/Angebotes sowie für sonstige Aufwendungen im Rahmen des Vergabeverfahrens wird grundsätzlich keine Kostenerstattung oder Vergütung gewährt. Die Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen sind der Vergabestelle kostenfrei zuzusenden. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes erklärt sich der Bewerber/Bieter mit dieser Regelung einverstanden. Ein verbindlicher Vertragsentwurf wird nicht vorgegeben; die Verhandlung über den abzuschließenden Vertrag erfolgt mit den Bietern. Bietern, die in diesem Vergabeverfahren ein vollständiges und wertbares verbindliches Angebot/2. Angebotsrunde abgeben, jedoch nicht den Zuschlag erhalten, zahlt die Stadt Betzdorf nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlag/Vertragsschluss eine pauschale Aufwandsvergütung von [Betrag gelöscht] EUR. Die Summe kann sich bei Durchführung einer dritten Verhandlungsrunde erhöhen. Näheres wird die Stadt Betzdorf in einem Verfahrensbrief bekannt machen. Das Grundstück wird mit Bau-/Sanierungsverpflichtung (innerhalb von 120 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung) entsprechend den in Verhandlungsverfahren erfolgreichen Konzepten zum symbolischen Preis von 1 EUR übereignet. Der erfolgreiche Bieter ist zurzur Erstattung der der Stadt Betzdorf entstandenen Aufwendungen bis zur Vergabe in Höhe von pauschal [Betrag gelöscht] EUR verpflichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.