Pfrimmtal Realschule Plus; Erd-, Mauer- und Betonarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 83-2020-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfrimmtal Realschule Plus; Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
Erd-, Mauer- und Betonarbeiten.
Hauptgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 270 m3,
— Bodenplatte Beton ca. 350 m3,
— Betonaußenwände ca. 260 m3,
— Betoninnenwände ca. 550 m3,
— Betondeckenplatten ca. 1 400 m3,
— Bewehrungsstahl ca. 370 t.
Technikgebäude:
— Erdaushub Baugrube ca. 500 m3,
— Bodenplatte Beton ca. 60 m3,
— Betonwände ca. 80 m3,
— Betondeckenplatte ca. 60 m3,
— Bewehrungsstahl ca. 20 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pfrimmtal Realschule Plus; Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.