20D0460 – Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez, Umbau und Modernisierung/Generalsanierung der Offenen Vollzugsabteilung, Objektplanunng Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0460
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diez
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 65582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
20D0460 – Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez, Umbau und Modernisierung/Generalsanierung der Offenen Vollzugsabteilung, Objektplanunng Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen (LPH) 4-8 gem. § 34 HOAI für den Umbau und die Modernisierung/Generalsanierung eines Gebäudes zur Unterbringung von Gefangenen im offenen Vollzug der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez (aufgr. von Eigenleistungen teilw. Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen).
Ergänzt werden die Grundleistungen insbesondere durch folgende Besondere Leistungen:
— Einarbeitung in die genehmigten Projektunterlagen (HU-Bau),
— Prüfung der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen auf Aktualität und Vollständigkeit,
— Aufstellen und Fortschreibung eines Raumbuches,
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
— Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gem. Abschnitt K6 RLBau.
Diez
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für den Umbau und die Modernisierung/Generalsanierung des Gebäudes "offene Vollzugsabteilung" der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez. Das Gebäude befindet sich außerhalb des umwehrten Bereichs der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez.
Das Gebäude wurde in den 70er Jahren errichtet und erhielt Ende der 90er Jahre ein aufgestocktes Dachgeschoss.
Sowohl für die Gebäudesubstanz von Bauteilen wie z. B. Fenster, Türen, Bodenbelägen, für Feuchträume wie Wasch- und Duschräume, asbesthaltige Fassade, als auch in Bezug auf die Haustechnik besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Zudem entspricht das Gebäude nicht mehr den gültigen technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen.
Es handelt sich um einen halbversetzten Baukörper mit 3 Geschossen und einer Teilunterkellerung. Die Dächer sind als Pultdachkonstruktion ausgeführt. Die Erschließung erfolgt über ein mittig angeordnetes Treppenhaus, im Rahmen der Baumaßnahme wird jeweils an den beiden Kopfseiten eine neue Fluchttreppe in Stahlkonstruktion angebaut, ebenso erhält das Gebäude zur behindertengerechten Erschließung einen Aufzug. Außenabmessungen des Gebäudes: 52,24 m x 17,49 m.
Zur Zeit wird das Gebäude schon als Offene Vollzugsabteilung genutzt. Untergebracht sind Hafträume (ohne eigenes WC), Dusch- und WC-Räume, Teeküchen, Gemeinschaftsräume und Büros, Pforte, im Untergeschoß Lager- und Technikräume sowie ein Sport- und Fitnessraum.
Nach der Generalsanierung bleibt die Nutzung als Offene Vollzugsabteilung erhalten. Untergebracht werden neben den Standarthafträumen auch behindertengerechte Hafträume, alle Unterkunftsräume mit eigenem WC, Kochküche/Essensausgabe, Gemeinschaftsräume, Schulungs- und Besprechungsräume, Pforte, im Untergeschoß Lager- und Technikräume, Wäscheräume und der Fitnessraum.
Wesentliche Maßnahmen, die der Architekt im Rahmen der Sanierung zu erbringen hat:
— Rückbau der asbesthaltigen Fassade und der asbesthaltigen Rohrummantelungen,
— Abbruch einzelner Trennwände,
— Einbau eines WC Raums einschließlich Inst.-Schacht für jeden Haftraum,
— Anbau eines neuen Aufzugsschachtes,
— Anbau von 2 Fluchttreppen an den Kopfseiten,
— Erneuerung aller Türen und Fenster,
— Erneuerung aller Bodenbeläge, in Teilbereichen auch des Estrichs,
— Anbringen einer Vollwärmeschutzfassade mit Putz.
Weitere Maßnahmen, welche von den jeweiligen Fachplanern zu erbringen sind:
— Rückbau der Installationen Elektro- und Versorgungstechnik,
— Erneuerung der gesamten Elektro- und Versorgungstechnik,
— Einbau eines Aufzugs.
Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten ausgeführt, jeweils ein Bauabschnitt bleibt belegt.
Einzelne Räume wie die Pforte und der Wäsche- und Trockenraum werden während der Baumaßnahme in Containern untergebracht.
Zusammenstellung der BGF/BRI/Nutzflächen/Gesamtfläche der Baumaßnahmen:
— BGF: 2 250 m2,
— BRI: 7 000 m3,
— NF: 1 150 m2.
Zusammenstellung der geschätzten Baukosten nach DIN 276:
— KG 300: [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 400: [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 500: [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 600: –
Die Gesamtkosten (KG 300-600 DIN 276) betragen [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Zusammenstellung der terminlichen Vorgaben:
— Bauunterlage: liegt genehmigt vor,
— Genehmigungsplanung: in 07/2021,
— AFU-Bau: 07/2021-12/2021,
— Vergabe Gewerke: 12/2021-09/2022,
— Bauausführung: 09/2022-02/2025.
Die Genehmigungsplanung und die AFU-Planung sollen parallel ablaufen, da schon eine Genehmigung vorliegt, diese aber bereits abgelaufen ist und erneut eingeholt werden muss. Daher werden mit Vertragsschluss die Leistungsstufen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsstufen werden stufenweise beauftragt (s. hierzu Ziff. II.2.11).
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte der genannten Fachrichtung, Anzahl und Qualität der Referenzen.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen 1 und 2 beauftragt. Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor.
Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7) und Leistungsstufe 4 (LPH 8). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Bewerbergemeinschaft/ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE bestätigt wird; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft/ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben/nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Objektplanung Gebäude) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen und der spezifischen Jahresumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude im Bereich Umbau und Modernisierung von Gebäuden) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter,
— der Bauleiter.
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Namentliche Angabe des Büroinhabers, des Projektleiters, des Bauleiters und des Projektbearbeiters sowie deren Positionen, im Zusammenhang mit der Eigenerklärung über eine einwandfreien Bundeszentralregistrierung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme und Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis),
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) Abschluss der LPH 8 und der Inbetriebnahme,
h) Schwierigkeitsgrad der Maßnahme (Honorarzone gem. § 35 Abs. 2 HOAI),
i) Art der Baumaßnahme,
j) Anzahl der Vollgeschosse.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Als Mindeststandards werden gefordert:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in einer der genannten Fachrichtungen nach Studienabschluss nachweisen.
Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) und eine Baustellenpraxis von mind. 5 Jahren in einer der genannten Fachrichtungen nach Studienabschluss nachweisen.
Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine Eigenerklärung für den Büroinhaber, den Projektleiter, den Bauleiter und den Projektbearbeiter abzugeben, dass deren Bundeszentralregistrierung ohne Eintragungen ist. Vor Vertragsschluss sind die entsprechenden Führungszeugnisse vorzulegen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/das Unternehmen:
Mind. 1 Referenz über die Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 4-8 § 34 HOAI) für den Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Gebäudes von mind. 1 500 qm BGF und mit mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 8 nach dem 31.1.2011 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetreibnahme abgeschlossen.
2. Projektleiter:
Mind. 1 Referenz über die Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 4-8 § 34 HOAI) für den Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Gebäudes von mind. 1 500 qm BGF und mit mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 8 nach dem 31.1.2011 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetreibnahme abgeschlossen.
3. Bauleiter:
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 34 HOAI) für den Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Gebäudes von mind. 1 500 qm BGF und mit mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 8 nach dem 31.1.2011 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetreibnahme abgeschlossen.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 3 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte der Fachrichtung Objektplanung Gebäude in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen.. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Beim Betreten und Befahren der Liegenschaft sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen der Justizvollzugsanstalt einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb der Liegenschaften gelten. Die Bundeszentralregistrierung des Büroinhabers, Projektleiters, Bauleiters und Projektbearbeiters muss ohne Eintragung sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen):
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften:
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.