Distribution und Versand der Zeitschrift „arbeit und gesundheit“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-020-EU-ABKOM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Distribution und Versand der Zeitschrift „arbeit und gesundheit“
Im Verbund mit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) vergibt die Auftraggeberin die Distribution und den Versand der Zeitschrift DGUV „arbeit und gesundheit“. Die Zeitschrift erscheint alle 2 Monate und wird an die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften kostenlos verteilt.
Distrubution der Zeitschrift „arbeit und gesundheit“
Betriebsstätte des Bieters
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung zur Distribution der Zeitschrift Arbeit & Gesundheit für die beteiligten Berufsgenossenschaften mit einer Laufzeit von einem Jahr und der Option zur dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.
Geplanter Vertragsbeginn ist der 1.1.2021, der Vertrag endet zum 31.12.2021.
Durchschnittlich ist voraussichtlich mit 4 mal jährlich von voraussichtlich ca. 70 000 zu versendenden Exemplaren und voraussichtlich zwei(2)mal jährlich von voraussichtlich 86 500 zu versendenden Exemplatren auszugehen. Diese Mengenangaben unterliegen Schwankungen.
Die Mengenangaben gelten für die Distribution und den Versand.
Mit dem Versender (wird im dieser Ausschreibung ausgeschrieben) ist eine Abstimmung erforderlich, ob die Sendungen als Postvertriebsstück/Streifbandzeitung zugestellt werden.
Die zur Verfügung gestellten Adressdaten unterliegen dem Sozialdatenschutz, deshalb ist erst nach Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen vor Ort ein Zuschlag möglich.
Versand der Zeitschrift „arbeit und gesundheit“
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung zum Versand der Zeitschrift Arbeit & Gesundheit für die beteiligten Berufsgenossenschaften mit einer Laufzeit von einem Jahr und der Option zur dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.
Geplanter Vertragsbeginn ist der 1.1.2021, der Vertrag endet zum 31.12.2021.
Durchschnittlich ist voraussichtlich mit 4 mal jährlich von voraussichtlich ca. 70 000 zu versendenden Exemplaren und voraussichtlich zwei(2)mal jährlich von voraussichtlich 86 500 zu versendenden Exemplatren auszugehen. Diese Mengenangaben unterliegen Schwankungen.
Die Mengenangaben gelten für die Distribution und den Versand.
Mit dem Distributor (wird im dieser Ausschreibung ausgeschrieben) ist eine Abstimmung erforderlich, ob die Sendungen als Postvertriebsstück/Streifbandzeitung zugestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Distrubution der Zeitschrift „arbeit und gesundheit“
Ort: Ginsheim-Gustavsburg
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65462
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versand der Zeitschrift „arbeit und gesundheit“
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin ge-rügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.