Neubau Sporthalle Carl-Villinger-Straße; Erd-, Mauer-, Beton- und Entwässerungskanalarb. Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2021-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sporthalle Carl-Villinger-Straße; Erd-, Mauer-, Beton- und Entwässerungskanalarb.
Erd-, Mauer-, Beton- und Entwässerungskanalarbeiten.
Worms
— Baustraßen 1 900 m2,
— Erdaushub 1 650 m2,
— Schotterfläche 2 500 m2,
— Betonbodenplatten 2 100 m2,
— Betonwände 1 800 m2,
— Betondecke 360 m2,
— Spannbetondecke 470 m2,
— Mauerwerk 650 m2,
— Entwässerungsleitungen 335 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 – Ausschreibungsstelle Marktplatz 2, 67547 Worms, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]