Hygienematerial und Servietten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-030_1-EU-HVW+BGHW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienematerial und Servietten
Gegenstand der gesamten Ausschreibung ist die Beschaffung von Hygienematerial (u. a. Papierhandtücher / Toilettenpapier / Küchenrollen / Servietten und dazugehörige Spender) sowie Reinigungsmittel (auch für die Haut sowie für Dosieranlagen) und Reinigungsutensilien für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) über Warenkataloge über einen Webshop.
Diese gesamte Ausschreibung wird aufgrund der Komplexität in 2 Einzel-Ausschreibungen mit jeweils 2 Losen aufgeteilt.
Mit der hier vorliegenden Ausschreibung wird die Beschaffung von Hygienematerial (u. a. Papierhandtücher / Toilettenpapier / Küchenrollen / Servietten und dazugehörige Spender) ausgeschrieben.
Für beide beteiligten Berufsgenossenschaften beträgt das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
— für Los 1, Hygienematerial: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— für Los 2, Servietten: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren beträgt das geschätzte Volumen für beide beteiligten Berufsgenossenschaften ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
— für Los 1, Hygienematerial: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— für Los 2, Servietten: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Hygienematerial
Standorte der beteiligten Berufsgenossenschaften
Die Auftraggeberin versteht unter Hygienepapiere insbesondere:
a. Toilettenpapier auf Rollen;
b. Papierhandtücher;
c. Küchentücher (auf Rollen);
d. Hygienebeutel aus Papier und PE sowie dazugehörige Spendersysteme.
Hierzu wird ein Kern- und ein Randsortiment ausgeschrieben mit der Möglichkeit auch auf das übrige Sortiment des Auftragnehmers zugreifen zu können. Dieses soll über ein einen WEB-basierten Katalog erfolgen.
Für die Lieferleistungen dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit der Laufzeit von einem Jahr und der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen werden.
Für die Rahmenvereinbarung ist der Zeitpunkt des Zuschlages als Vertragsbeginn vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung endet zum 31. Dezember 2021, bei Ausübung der Verlängerungsoptionen durch die Auftraggeberin zum 31. Dezember 2022, 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2024.
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Hygienematerial: ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren beträgt das geschätzte Volumen netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Hygienematerial: ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die Produkte werden in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Insofern sind zusätzlich neben den gültigen EU-Regelungen auch spezielle deutsche Regelungen zu beachten. Dies gilt auch für die Einfuhr von Produkten, die nach EU-Regelung oder einer deutschen Regelung über die Einfuhr eine deutsche Norm haben müssen. Diese sind dem Leistungsverzeichnis, nebst Anlage zu entnehmen die im Warenkatalog hinterlegten geschätzten Abnahmemengen beziehen sich auf die Lieferstatistiken der Jahre 2017 und 2018 und den Erfahrungswerten der mit der Beschaffung betrauten Personen in den Häusern der Bezugsberechtigten.
Servietten
Standorte der beteiligten Berufsgenossenschaften
Die Auftraggeberin versteht unter Servietten und Tischwäsche aus Papier insbesondere:
a. Servietten aus Dunilin, Tissuewatte, o. ä. Material, mit und ohne Motiv;
b. Mitteldecken aus o. g. Material;
c. Rollenware aus o. g. Materialien;
d. weitere Produkte aus o. g. Materialien.
Hierzu wird ein Kern- und ein Randsortiment ausgeschrieben mit der Möglichkeit auch auf das übrige Sortiment des Auftragnehmers zugreifen zu können. Dieses soll über ein einen WEB-basierten Katalog erfolgen.
Für die Lieferleistungen dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit der Laufzeit von einem Jahr und der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen werden.
Für die Rahmenvereinbarung ist der Zeitpunkt des Zuschlages als Vertragsbeginn vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung endet zum 31. Dezember 2021, bei Ausübung der Verlängerungsoptionen durch die Auftraggeberin zum 31. Dezember 2022, 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2024.
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
>Servietten: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren beträgt das geschätzte Volumen netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
Servietten: ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die Produkte werden in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Insofern sind zusätzlich neben den gültigen EU-Regelungen auch spezielle deutsche Regelungen zu beachten. Dies gilt auch für die Einfuhr von Produkten, die nach EU-Regelung oder einer deutschen Regelung über die Einfuhr eine deutsche Norm haben müssen. Diese sind dem Leistungsverzeichnis, nebst Anlage zu entnehmen.
Die im Warenkatalog hinterlegten geschätzten Abnahmemengen beziehen sich auf die Lieferstatistiken der Jahre 2017 und 2018 und den Erfahrungswerten der mit der Beschaffung betrauten Personen in den Häusern der Bezugsberechtigten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das Vergabeverfahren zu 2020/S [removed] wurde aufgehoben.
In dem offenen Verfahren 2019-007_1-EU-HVW+BGHW, das diesem Verfahren vorangegangen ist, wurde kein wertbares Angebot abgegeben.
Die Notwendigkeit ein erneutes Verfahren durchzuführen ist begründet in:
a.) dem weiterhin Bestehen einer zeitnahen Beschaffung;
b.) aufgrund der Marktsituation kein mehr an Wettbewerb durch eine erneutes offenes Verfahren entsteht im Einklang mit § 14 Absatz 4 Nr. 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hygienematerial
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Servietten
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
a. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
b. Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens.
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
Nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angeboteangemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1) jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2) jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4) jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de