(NL Kaiserslautern) Ehem. Flugplatz Sembach – Gutachterliche Leistungen Konversion Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0145
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
(NL Kaiserslautern) Ehem. Flugplatz Sembach – Gutachterliche Leistungen Konversion
Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt anhand der detaillierten Erkundung der Kontaminationsverdachtsflächen eine Gefährdungsabschätzung zu erarbeiten.
Es sind Ingenieurleistungen der Phase II nach BFR BoGwS zu erbringen. Die Leistungen des AN umfassen die Durchführung der Phase IIa sowie die Planung u. Umsetzung der Phase IIb auf Grundlage vorhandener u. neu gewonnener Daten/Informationen mit dem Ziel einer abschließenden Gefährdungsabschätzung. Wesentlicher Bestandteil sind die Erstellung/ Erarbeitung einer abschließenden Gefährdungsabschätzung im Hinblick auf Boden- u. Grundwasserbelastungen durch PFC u. andere Schadstoffgruppen (z. B. MKW, AKW, LCKW etc...) sowohl für einzelne Grundstücke als auch für die Gesamtliegenschaft sowie einer abschließenden KoAG-Sitzung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Projektleiter muss die Akkreditierung gem. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bzw. die Notifizierung nach §18 BBodSchG als Prüflaboratorium für die orientierenden und detaillierten Untersuchungen nachweisen. Bei Vergabe der Feldarbeiten / Probennahme an Subunternehmen ist deren Akkreditierung / Notifizierung ebenfalls beizubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber/das Büro/Unternehmen muss die Akkreditierung gem. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder die Notifizierung nach §18 BBodSchG als Prüflaboratorium für die orientierenden und detaillierten Untersuchungen nachweisen. Bei Vergabe der Feldarbeiten / Probennahme an Subunternehmen ist deren Akkreditierung oder Notifizierung ebenfalls beizubringen.