Erstellung einer Messenger-App

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pl.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung einer Messenger-App

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72266000 Software-Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung eines Messengerdienstes bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 durch eine datenschutzkonforme Open-Source-Realisierung einer bereits bestehenden Messenger-Software, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Der Messengerdienst soll durch die Anpassung bestehender und die Erstellung neuer Datenschnittstellen mit der IT-Infrastruktur der Lernplattform Schulcampus unmittelbar verknüpft und in diese vollständig integriert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72262000 Software-Entwicklung
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72266000 Software-Beratung
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahre 2018 mit der Fujitsu Technology Solutions GmbH (Fujitsu) im Rahmen des Projektes „Schulcampus RLP“ einen Vertrag über die Schaffung einer IT-Infrastruktur als integrierte Arbeitsumgebung für Lehrende und Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz geschlossen, in welcher pädagogische IT-Dienste gebündelt werden sollen (nachfolgend: „Schulcampus“). Der von Fujitsu infolgedessen entwickelte Schulcampus beruht auf der firmeneigenen Softwareplattform „Securon“.

Der Zugang zu den Anwendungen des Schulcampus erfolgt durch ein zentrales Dashboard, das durch das sog. Schulcampus-Portal mit dem Identitätsmanagement („IDM“) und der zentralen webbasierten Benutzerverwaltung („BNV") der Lernplattform Schulcampus verknüpft ist. Die Identitäts- und Benutzerdaten gelangen dabei entweder über Importschnittstellen zu dem unabhängigen System „edoo.sys RLP“ oder über eine Selbstregistrierung im Wege des Single-identity- bzw. Single-Sign-On-Verfahrens ins System des IDM. Die BNV ermöglicht es wiederum, Personen und Gruppen anzulegen, Berechtigungen zu vergeben und die in den Anwendungen benötigten Rolleninformationen zu verwalten und angeschlossenen Diensten verfügbar zu machen.

Parallel zur Entwicklung des Schulcampus hat das Land RLP zudem durch gesonderten Vertrag die Entwicklung einer auf mobilen Endgeräten nutzbaren App für den Grundschulbereich in Auftrag gegeben (nachfolgend: „Grundschul-App“). Die Grundschul-App dient vor allem dazu, Eltern und Sorgeberechtigte von Grundschulkindern sowie demnächst einzuschulenden Kindern durch (Push-)Benachrichtigungen mit Informationen zum Grundschulbereich allgemein und der Grundschule ihrer Kinder im Besonderen zu versorgen. Die für die Anwendungen und Inhalte der Grundschul-App nötigen Schulstammdaten werden dabei ebenfalls aus dem edoo.sys RLP importiert. Eine Messengerfunktion enthält die Grundschul-App nicht.

Das Land RLP beabsichtigt nunmehr die Einführung eines neuen Messengerdienstes für die Lernplattform Schulcampus sowie den Grundschulbereich (nachfolgend Messenger-RLP). Dieser soll in seiner Funktionalität den Umfang gängiger Mitteilungsdienste erreichen und insbesondere bei der Verwendung über mobile Endgeräte in Form einer App den zukünftigen Nutzern des Schulcampus die schnelle Kommunikation sowie insbesondere das Versenden von Anhängen ermöglichen. Vorgesehen ist dabei keine bloße softwaretechnische Erweiterung des vorhandenen Moodle Messengers oder der Grundschul-App, sondern vielmehr der Rückgriff auf eine datenschutzkonforme Open-Source-Realisierung einer anderen, bereits am Markt bestehenden Messenger-Software, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt.

Der neue Messengerdienst soll zudem durch die Anpassung bestehender und die Erstellung neuer Datenschnittstellen mit der IT-Infrastruktur des Schulcampus unmittelbar verknüpft und in diese vollständig integriert werden. Insbesondere bedarf es einer Datenschnittstelle zwischen dem Schulcampus-Portal und dem neuen Messengerdienst, damit hinsichtlich der Benutzer-Authentifizierung, der Anmeldung und der Benutzerverwaltung auf das IDM und BNV des Schulcampus und die Benutzer-Basisinformationen aus dem edoo.sys RLP zurückgegriffen werden kann. Denn nur das Schulcampus-Portal enthält die aktuellen Daten für alle angeschlossenen Dienste und ermöglicht ein gleichzeitig sicheres und komfortables Anmeldeverfahren über das Single-identity- bzw. Single-Sign-On-Verfahren. Durch diese lässt sich eine redundante Datenhaltung vermeiden und ein immenser Administrationsaufwand einsparen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zur Aufrechterhaltung der Funktionalität besteht nach Abschluss der Erstellung die optionale Möglichkeit, den Auftrag für den Service und die Weiterentwicklung des Messengerdienstes zu erteilen.

Der Auftrag kann für ein Jahr erteilt werden mit der Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Näheres dazu ergibt sich aus den Vertragsdokumenten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer II.1.7 handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Beauftragung der Firma Fujitsu im Wege einer Direktvergabe ist zulässig, da der Auftrag aus technischen Gründen nur von Fujitsu durchgeführt werden kann.

1. Die erforderliche Erstellung der Datenschnittstellen zwischen dem Schulcampusportal und dem Messengerdienst kann aufgrund ihres Domänenwissens nur von Fujitsu geleistet werden, da hierbei an die von Fujitsu entwickelte technische Plattform Securon angeknüpft werden muss, deren softwaretechnische Besonderheiten allein Fujitsu bekannt sind. Darüber hinaus könnte ein Drittunternehmen wegen der Komplexität der Lernplattform Schulcampus und der Systemzusammenhänge ihrer Komponenten die nötigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem zeitlichen und personellen Aufwand erlangen.

2. Da die Lernplattform Schulcampus sich noch in der Entwicklung befindet, existiert verständlicherweise noch keine vollständige Dokumentation, die jedoch für ein Drittunternehmen für die Auftragserfüllung unerlässlich wäre. Diese steht voraussichtlich erst Mitte 2021 zur Verfügung. Würde dann erst mit der Entwicklung begonnen werden können, stünde der Messengerdienst nicht wie gefordert zum Schuljahresende 2020/21 zur Verfügung. Auch dieser Umstand führt zu einer Unmöglichkeit der Beauftragung eines Drittunternehmens.

3. Allein Fujitsu verfügt über Erfahrungswerte hinsichtlich der Ankoppelung von Messengerdiensten an eine auf Securon beruhende IT-Infrastruktur.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung einer Messenger-App

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.fujitsu.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer V.2.4 handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber dienen. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spruchkörper (1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind. Die Vergabe muss dem Land zuzurechnen sein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2021

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