Innentüren – Salinenbad Bad Kreuznach
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klotzundpartner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innentüren – Salinenbad Bad Kreuznach
Das bestehende Freibad im Salinental wird durch den Neubau des Hallenbades erweitert, um neben den Wellness-Thermalbädern das Angebot der Stadt Bad Kreuznach in Form eines Sport- und Familienbades sicherzustellen.
Für die Neubaumaßnahme werden das bestehende Freibadgebäude mit Versorgungs- und Umkleidebereich und das Technikgebäude zurück gebaut und durch das geplante Gebäude ersetzt.
Dieser Neubau wird den Eingangs-, Umkleide- und Duschbereich beinhalten sowie die Technik für den Freibadbereich integrieren. Gleichzeitig werden bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um die bisher bestehende Funktionalität des Freibades nachhaltig aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Attraktivität zu steigern. Zudem wird ein neues Kinderbecken errichtet, welches beiden Badbereichen zugeordnet werden kann.
— BGF: 3.950 m2,
— BRI: 18.867 m3,
— Wasserfläche Freibad: 2.300 m2,
— Wasserfläche Hallenbad: 539 m2.
Schwimmbad Salinental, Saline Theodorshalle
55545 Bad Kreuznach
Innentüren:
— ca. 1.000 m2 Beckenabdeckung,
— 1 St. Schiebe-,Schwenkklappe inkl. Rahmenkonstruktion aus Edelstahl, Länge ca. 20 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister
— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
— § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbarsind (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
— § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
— § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung,
— § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme, ab einer Auftragssumme von netto [Betrag gelöscht] EUR,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), ab einer Auftragssumme von netto [Betrag gelöscht] EUR,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.