Maurerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaiserslautern-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maurerarbeiten
Das denkmalgeschützte Kreisverwaltungsgebäude, Baujahr 1960, bestehend aus einem
7-geschossigen Haupttrakt sowie einem anschließenden 3 geschossigen Seitenbau, soll
Energetisch saniert werden. Große Teile der Fassaden werden vollständig erneuert, ein
Großteil der Fenster wird ausgetauscht. Die Natursteinfassade wird in neuer Bauweise unter
Einhaltung der Denkmalschutzauflagen wieder hergestellt. Einige Fassadenabschnitte werden erhalten und lediglich ertüchtigt.
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Gegenstand der Ausschreibung sind Mauerarbeiten am Hauptgebäude und Seitenbau der
Kreisverwaltung Kaiserslautern. Am Hauptgebäude sind u. a. folgende Arbeiten vorgesehen:
— Schließen von Fassaden-Fehlstellen mit Mauerwerk in Kleinflächen,
— Schließen von Regenfallrohrnischen mit Mauerwerk.
Am Seitenbau sind u. a. folgende Arbeiten vorgesehen:
— Schließen von Fassadenöffnungen mit Mauerwerk.
Fassaden-Fehlstellen: ca. 145 St.
Regenfallrohrnischen: ca. 45 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maurerarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67659
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.kaiserslautern-kreis.de