Beschaffung eines Einsatzleitwagens 2 (ELW 2) für den Landkreis Vulkaneifel Referenznummer der Bekanntmachung: 1-12601/ELW 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vulkaneifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Einsatzleitwagens 2 (ELW 2) für den Landkreis Vulkaneifel
Lieferung und Aufbau eines Einsatzleitwagens 2 (ELW 2).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Es ist die Beschaffung (Lieferung und Aufbau) von einem ELW 2 für den Landkreis Vulkaneifel geplant, der als Führungs- und Einsatzleitkomponente eingesetzt wird sowie als Ausfallreserve für den Landkreis Vulkaneifel dient. Die Ausführung erfolgt nach ganzheitlichen Gesichtspunkten. Ziel ist es ein Arbeitsumfeld für die Technische Einsatzleitung zu schaffen, in dem ein zweckmäßiges, aber auch angenehmes Arbeiten möglich ist, bei gleichzeitiger größtmöglicher und zukunftssicherer technischer Ausstattung einschließlich hoher Betriebssicherheit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Submission nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.