Linienbündel Vordereifel, Pellenz und Rechte Rheinseite Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 2022-MYK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvmyk.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vrminfo.de/verkehrsverbund/stark-in-der-region/wettbewerb-im-busverkehr/
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel Vordereifel, Pellenz und Rechte Rheinseite
Öffentliche Nahverkehrsleistung im Landkreis Mayen-Koblenz im Bus- und ALF-Verkehr.
Linienbündel Vordereifel
Landkreis Mayen-Koblenz
Linienbündel Vordereifel mit den Linien:
— 371 Ulmen – Uersfeld – Bermel / Kaisersesch – Monreal – Mayen,
— 372 (Nachtsheim – Boos –) Münk –Bermel –Monreal – Mayen,
— 373 Reudelsterz / Bermel – Monreal,
— 374 Reudelsterz – Weiler – Nachtsheim,
— 375 Mayen Obertor – Krankenhaus – Knüppchen / Hit-Markt – Obertor,
— 376 Kaisersesch – Düngenheim / Roes – Kehrig – Mayen,
— 377 Mayen – Kürrenberg – Nachtsheim – Boos – Bermel – Monreal – Mayen,
— 378 Hausen Betzing – Mayen,
— 379 Nitztal – Mayen,
— 380 Kaisersesch – Düngenheim – Kehrig – Mayen – Kürrenberg,
— 381 Welschenbach – Herresbach – Virneburg – Kürrenberg (– Mayen),
— 382 Boos – Nachtsheim – Kürrenberg (– Mayen),
— 383 Weiler – Reudelsterz – Kürrenberg (– Mayen),
— 384 Virneburg / Nürburg / Herschbach – Herresbach / Wanderath,
— 385 Siebenbach – Arft – Langenfeld – Mayen,
— 386 Langscheid / Arft – Langenfeld,
— 388 Mayen – Langenfeld – Arft – Herresbach – Kürrenberg – Mayen,
— 389 Volkesfeld / St. Johann – Bell – Niedermendig – Plaidt,
— 390 Mayen – St. Johann – Bell -Niedermendig,
— 391 Niedermendig – Obermendig – Niedermendig,
— 392 Niedermendig Bahnhof – Fraukircher Weg – Friedrich-Ebert-Str. – Bahnhof,
— 393 Bell – St. Johann – Mayen – Nachtsheim,
— 394 Obermendig – Kottenheim – Mayen – Nachtsheim,
— 395 Niedermendig – Maria Laach – Nickenich – Andernach,
— 396 Kirchwald / Siebenbach – Virneburg – Nachtsheim,
— 397 Hausten – Weibern,
N38 Kehrig – Mayen – Kürrenberg,
N39 Mayen – St. Johann – Bell – Niedermendig.
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 43 Fahrzeugen (9 Standardbusse Kategorie 1, 24 Standardbusse Kategorie 2, 9 Minibusse Kategorie 1; 1 Kleinbus Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“ und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 2.033.508 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 75.146 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden.
Die gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen abends und am Wochenende betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 25.525 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 5.105 p.a.
Linienbündel Pellenz
Landkreis Mayen-Koblenz
Linienbündel Pellenz mit den Linien:
— 300 Niedermendig – Kruft – Plaidt – Weißenthurm – Andernach Bahnhof – Südhöhe,
— 301 Neuwied – Andernach – Plaidt – Saffig – Bassenheim,
— 302 Wolken – Ochtendung / Bassenheim – Plaidt – Andernach,
— 303 Obermendig – Niedermendig – Andernach,
— 304 Namedy – Andernach,
— 305 Kruft – Plaidt – Andernach,
— 306 Kruft – Plaidt – Miesenheim – Andernach,
— 307 Nickenich / Eich – Andernach,
— 308 Kell – Nickenich – Kruft / Plaidt,
— 309 Glees – Nickenich – Obermendig,
— 310 Plaidt – Kruft / Kell – Nickenich – Eich – Andernach Bahnhof – Lohmannstr.,
— 311 Weißenthurm – Andernach Bahnhof – Lohmannstr. – Südhöhe,
— 312 Wassenach – Kell – Eich (– Andernach),
— 313 Andernach Bahnhof – Burgerberg – Antel – Krahnenburg,
— 314 Namedy – Andernach,
— 317 St. Johann – Niedermendig – Kottenheim – Polch,
— 319 Alzheim – Obermendig – Kruft – Plaidt – Ochtendung,
— 320 Mayen – Kottenheim – Obermendig – Niedermendig,
— 322 Niedermendig – Maria Laach – Engeln – Kempenich,
— 333 Saffig – Plaidt – Kruft – Niedermendig – Maria Laach,
— 334 Weißenthurm – Mülheim-Kärlich,
— 399 Mayen – Rieden – Maria Laach – Nickenich – Andernach – Namedy,
— N23 Wassenach – Nickenich – Eich – Andernach,
— N26 Mayen – Kottenheim – Niedermendig – Plaidt – Andernach,
— N27 Bassenheim – Plaidt,
— N28 Neuwied – Andernach,
— N29 Andernach Stadtgraben – Bahnhof – Südhöhe – Lohmannstr. – Kaserne.
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 44 Fahrzeugen (5 Doppelstockbusse Kategorie 1, 14 Standardbusse Kategorie 1, 23 Standardbusse Kategorie 2, 1 Minibus Kategorie 1, 1 Kleinbus Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 2 309 206 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 96 072 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden. Die gerundeten maximalen Besetzkilometer ALF betragen lt. Fahrplan 152 044 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 30 409 p.a..
Die gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen abends und am Wochenende betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 79 931 p .a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 15 986 p. a.
Linienbündel Rechte Rheinseite
Landkreis Mayen-Koblenz
Linienbündel Rechte Rheinseite mit den Linien:
— 33 Vallendar Bahnhof – Mallendarer Berg – Urbar – Koblenz,
— 35 Moselweiß – Metternich – Bubenheim – Bendorf – Vallendar,
— 151 Sayn – Mülhofen – Bendorf – Weitersburg,
— 152 Bendorf Wenigerbachtal – Goldberg – Stadtpark – AWO-Seniorenzentrum,
— 153 Vallendar Am Rosenberg – Rathausplatz – Bahnhof,
— 154 Vallendar – Niederwerth – Vallendar Humboldthöhe – Bahnhof,
— 155 Stromberg – Sayn – Bendorf – Mülhofen – Engers,
— 156 Bendorf – Weitersburg – Bendorf,
— 157 Vallendar Mallendarer Berg / Stromberg – Bendorf,
— 158 Sayn – Mülhofen – Bendorf,
— 159 Mülhofen – Sayn – Bendorf / Weitersburg – Vallendar,
— 166 Immendorf – Urbar – Vallendar,
— 167 Arzbach – Neuhäusel – Vallendar,
— 168 Oberbieber – Gladbach – Heimbach-Weis – Vallendar,
— 169 Neuwied – Engers – Vallendar,
— N33 Vallendar Mallendarer Berg – Urbar – Koblenz,
— N34 Stromberg – Sayn – Engers – Mülhofen – Bendorf.
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 30 Fahrzeugen (12 Standardbusse Kategorie 1, 14 Standardbusse Kategorie 2, 4 Minibus Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 1.221.285 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 57.883 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Erklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 16.12.2020,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 16.12.2020,
— „Mustererklärung 2“ nach § 4 Abs. 3 und „Mustererklärung 3“ nach § 3 Abs. 1 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 8.3.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage E1 und E2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden,
— Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3)
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/Reise-/Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/Werks-/Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (öffentlicher Personennahverkehr) (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird,
— Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage F zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten),
— Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung gemäß Ziffer 3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Es wird eine Personalübernahme angeordnet. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten,
— Sachdienliche Fragen und die Auskünfte werden allen Bewerbern anonymisiert in Textform unter dem nach Registrierung und gesonderter Anforderung über das Vergabeportal mitgeteilten Link zur Verfügung gestellt. Die Bewerber müssen sich eigeninitiativ und fortlaufend über die Einstellung von Bieterinformationen informieren,
— Zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke zu verwenden,
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen,
— Eignungsleihe: Details siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de