Durchführung von Fahrsicherheitstrainings Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-026-EU-P
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Fahrsicherheitstrainings
Als Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Wegeunfällen sollen den Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Fahrsicherheitstrainings für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5 t) und LKW (>=7,5 t) angeboten werden, damit diese Übung auf Basis der allgemeinen Fahrerlaubnis erhalten.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 01000 bis 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5 t) und LKW (>=7,5 t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürzten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 10000 bis 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 20000 bis 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 30000 bis 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 40000 bis 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 50000 bis 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 60000 bis 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 70000 bis 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 80000 bis 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 90000 bis 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 01000 bis 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 10000 bis 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 20000 bis 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 30000 bis 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 40000 bis 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 50000 bis 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 60000 bis 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 70000 bis 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 80000 bis 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 90000 bis 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 01000 bis 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 10000 bis 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 20000 bis 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 30000 bis 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 40000 bis 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 50000 bis 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 60000 bis 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 70000 bis 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 80000 bis 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 90000 bis 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Klettwitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01998
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70374
Land: Deutschland
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Klettwitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01998
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Templin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Barmstedt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25355
Land: Deutschland
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Lengede
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 38268
Land: Deutschland
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Nürburg
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 53520
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70374
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Nürburg
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 53520
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Steißlingen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78256
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86673
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PKW und Motorrad
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Ort: Eisenach
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99817
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Klettwitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01998
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70374
Land: Deutschland
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Klettwitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01998
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Templin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Barmstedt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25355
Land: Deutschland
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Lengede
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 38268
Land: Deutschland
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70374
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Steißlingen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78256
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86673
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleintransporter
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Klettwitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01998
Land: Deutschland
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Klettwitz
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01998
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Ort: Barmstedt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25355
Land: Deutschland
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70374
Land: Deutschland
Ort: Roßdorf
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64380
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Steißlingen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78256
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland