Einführungsstrategie BIM für Bundesbauten, Erarbeitung Umsetzungsstrategie und BIM-Handbuch Referenznummer der Bekanntmachung: 20-BIM-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXPDYRCY5P3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abb-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführungsstrategie BIM für Bundesbauten, Erarbeitung Umsetzungsstrategie und BIM-Handbuch
Der Bund ist als öffentlicher Auftraggeber für eine Großzahl an Bauvorhaben verantwortlich. Um deren Umsetzung langfristig effektiver zu gestalten, werden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für alle Bundesbauprojekte die Methode Building Information Modeling (BIM) einführen.
Zuständig hierfür ist die beim Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz (ABB) angesiedelte Geschäftsstelle BIM (GS BIM), die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen als Vertreterin des BMI als Auftraggeberin (AG) auftritt. Derzeit wird eine BIM-Einführungsstrategie – der „Masterplan BIM für Bundesbauten“ – erarbeitet. In dem voraussichtlich im Frühjahr 2021 zu veröffentlichenden Dokument wird ein Zeitplan für die dreistufige Einführung der Methode BIM für Bundesbauten ab 2022 festgelegt. Zudem werden als Delta zwischen dem Zielbild und dem Status Quo 4 Handlungsfelder identifiziert, die für eine fristgerechte Umsetzung der Vorgaben des Masterplans adressiert werden müssen. Basierend darauf sollen im Anschluss weitere Maßnahmen umgesetzt werden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Leistungspaket „Umsetzungsstrategie und BIM-Handbuch“. Es soll einen konkreten Fahrplan mit Maßnahmen für die Umsetzung der Vorgaben des Masterplans BIM (Umsetzungsstrategie) sowie Arbeitshilfen enthalten, die vor allem der Bauverwaltung (BV), aber auch den Maßnahmenträgern Handlungssicherheit im Umgang mit der Methode BIM verleihen (BIM-Handbuch).
Amt für Bundesbau
Wallstraße 1
55122 Mainz
Basierend auf dem im Frühjahr 2021 zu veröffentlichenden Strategiepapier „Masterplan BIM für Bundesbauten“, welches Vorgaben für die Einführung der Methode BIM im Bundesbau definiert, sollen die folgenden Teilleistungen erbracht werden:
— Umsetzungsstrategie BIM für Bundesbauten: Ausformulierung von Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmen für die fristgerechte Umsetzung auf Grundlage des Masterplans BIM. In diesem Zusammenhang sind durch den Auftragnehmer (AN) Konzepte für die Themenbereiche Change-Management, Lebenszyklus der Bundesbauten, Übergang zwischen den Leveln des Masterplans sowie Digitalisierung des Projektablaufs bei Bundesbauten zu entwickeln.
Die Umsetzungsstrategie soll aus einer Abhandlung (Umfang ca. 75-100 Seiten) sowie einer grafischen Darstellung der zeitlichen Abfolge der beschriebenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen (Übersichtsgrafik/Ablaufplan) bestehen.
— Kommunikationsstrategie: Im Rahmen der Einführung der Methode BIM für Bundesbauten entstehen zahlreiche Dokumente und Informationen, die in Richtung unterschiedlicher Zielgruppen kommuniziert werden müssen (z. B. BV-intern, Fachöffentlichkeit, Politik). Der AN erstellt hierfür eine Kommunikationsstrategie,
— BIM-Handbuch: Erarbeitung von neun Arbeitshilfen, die Handlungssicherheit bei der Umsetzung der Methode BIM im Projekt schaffen. Zusätzlich unterstützt der AN die GS BIM bei der Erarbeitung zwei eigener Arbeitshilfen (z. B. fachliche Beratung, Beteiligung am Review-Prozess und Zuarbeit von Textteilen).
Es sind folgende Arbeitshilfen vorgesehen:
— AIA- und BAP Musterdokumente,
— Anwendungsfall-Steckbriefe (Unterstützung der GS BIM),
— Leitfaden zur Erstellung einer Modellierungsrichtlinie und Beispiel-Modellierungsrichtlinie (Unterstützung der GS BIM),
— Vertragstextbausteine, Besondere Vertragsbedingungen (BVB) und BIM-Leistungsbilder,
— Merkblätter zum Thema softwareneutraler Datenaustausch und Modellprüfung,
— Rollenspezifische Arbeitsplatzausstattung und Softwareüberblick.
Die genannten Arbeitshilfen werden nach Abschluss der Erarbeitung zu einem BIM-Handbuch zusammengefasst (Federführung liegt bei AG).
— BIM-Handbuch 2.0: Nach der Fertigstellung der Arbeitshilfen sind diese durch den AN fortzuschreiben. Dabei sollen insbesondere die in den ersten BIM-Projekten des Bundesbaus gewonnenen Erfahrungen mit einfließen. Die überarbeiteten Arbeitshilfen werden zu einem „BIM-Handbuch 2.0“ zusammengefasst.
— BIM-Workshops: Die verschiedene Interessensvertreter im Bundesbau (z. B. Bauverwaltungen in den Ländern, Maßnahmenträger) sollen regelmäßig an der Entstehung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuchs beteiligt werden. Hierzu sind durch den AN insgesamt sechs BIM-Workshops vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Fünf der Workshops sind als ganztägige Web-Konferenzen geplant, einer ist (in Abhängigkeit der geltenden Corona-Regelungen) als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Es ist jeweils mit ca. 45 Teilnehmern/-innen zu rechnen.
(Zusätzlich gibt es noch 4 Kick-Off Workshops, die an späterer Stelle beschrieben sind.)
Der Masterplan BIM als Grundlage für die Leistungserbringung wird in der Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Den Bietern, die zur Angebotsphase zugelassen werden, wird das Dokument mit der Angebotsaufforderung im Entwurf zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen sollen in 4 Stufen abgerufen werden:
— Stufe 1: Umsetzungsstrategie + Kommunikationsstrategie + 4 Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + 3 BIM-Workshops,
— Stufe 2: 4 weitere Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop,
— Stufe 3: 5 weitere Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop,
— Stufe 4: Fortschreibung der Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop.
In jeder der 4 Stufen ist als Teilleistung zudem ein Kick-Off-Workshop zu berücksichtigen:
— Kick-Off Workshops: Mit Leistungsbeginn einer abgerufenen Stufe soll ein Kick-Off-Workshop zwischen AN, GS BIM und weiteren Interessensvertretern (z.B. BMI, Maßnahmenträger) stattfinden. Es ist von insgesamt bis zu 15 Teilnehmern auszugehen. Die Kick-Off Workshops sind möglichst als Präsenzveranstaltung im ABB in Mainz durchzuführen.
Allgemeiner Hinweis: Sollten die vorgesehenen Präsenztermine zu den entsprechenden Zeitpunkten in den jeweiligen Gruppenstärken aufgrund der geltenden Corona-Regelungen nicht stattfinden können, sind sie webbasiert durchzuführen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Abruf und die Erbringung der Leistungen:
— Stufe 1: Abruf und Kick-Off-Workshop: Mai 2021; Fertigstellung durch AN: November 2021,
— Stufe 2: Abruf und Kick-Off-Workshop: Juli 2021; Fertigstellung durch AN: Dezember 2021,
— Stufe 3: Abruf und Kick-Off-Workshop: Oktober 2021; Fertigstellung durch AN: Februar 2022,
— Stufe 4: Abruf und Kick-Off-Workshop: November 2021; Fertigstellung durch AN: August 2022.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
1) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt,
2), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.3) erfüllen und die Bewerber grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen,
3) Auf Grundlage der folgenden – im Bewerbungsbogen detailliert dargestellten – Auswahlkriterien wird ermittelt, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur weiteren Teilnahme am Verfahren ausgewählt werden. (Zu den Einzelheiten (Wertungskriterien A, B, D und E Punktvergabe) siehe Bewertungssystematik und -matrix):
1. Unternehmensreferenzen „Bauprojekte“ (Wertungskriterium A; Wichtungsfaktor 15)
— A1: Umfang der Leistungen des Bewerbers im Projekt,
— A2: Durch den Bewerber umgesetzte Anwendungsfälle im Projekt,
— A3: Softwareneutraler Datenaustausch,
— A4: Erstellung eines projektbezogenen BAP bzw. einer AIA.
2. Unternehmensreferenzen „Beratungsleistungen“ (Wertungskriterium B; Wichtungsfaktor 25)
— B1: Art der Beratungsleistung,
— B2: Thema der Beratungsleistung.
3. Persönliche Referenzen Projektleiter (Wertungskriterien D und E; Wichtungsfaktor 35)
— D1: Umfang der Leistungen des Bewerbers im Projekt,
— D2: Durch den Bewerber umgesetzte Anwendungsfälle im Projekt,
— D3: Softwareneutraler Datenaustausch,
— D4: Erstellung eines projektbezogenen BAP bzw. einer AIA,
— E1: Art der Beratungsleistung,
— E2: Thema der Beratungsleistung.
4. Persönliche Referenzen Stellvertreter Projektleiter (Wertungskriterien D und E; Wichtungsfaktor 25)
— D1: Umfang der Leistungen des Bewerbers im Projekt,
— D2: Durch den Bewerber umgesetzte Anwendungsfälle im Projekt,
— D3: Softwareneutraler Datenaustausch,
— D4: Erstellung eines projektbezogenen BAP bzw. einer AIA,
— E1: Art der Beratungsleistung,
— E2: Thema der Beratungsleistung.
Die vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft je Auswahlkriterium erzielten Punkte werden addiert. Sollten sich im Falle identischer Endpunktzahlen mehr als drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften auf den ersten 3 Rängen platzieren, erfolgt unter den insoweit betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften eine Auswahl nach dem Losverfahren.
Hinweis:
Eine Referenz wird nur gewertet, wenn in dem jeweiligen Formblatt (Anlage 3.1, 3.2 oder 4.2, 4.3 des Bewerbungsbogen) zu allen dort geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht wurden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, eine telefonische Abfrage hinsichtlich der Korrektheit der inhaltlichen Angaben und ordnungsgemäßen Ausführung der Referenzleistungen durchzuführen und sich diese bestätigen zu lassen. Kann die Bestätigung der Daten im Referenzauftrag beim Referenzgeber nicht erreicht werden, wird die Referenz mit 0 Punkten bewertet, sofern diese Referenz nicht bereits eine Mindestanforderung darstellt (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung). In diesem Fall erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung.
Mit Vertragsschluss werden nur Leistungen der Stufe 1 (s. II.2.4)) beauftragt. Die weiteren Stufen werden separat abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regelungen in Form einer Videokonferenz durchzuführen. In diesem Fall gelten weiterhin die Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Aufgabenstellung und Bewertungssystematik Stufe 2) zu entnehmen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers
1. Auszug aus dem Handelsregister, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbung (siehe Ziff. IV.2.2)) dieser Bekanntmachung) nicht älter als 3 Monate sein.
2. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggfs. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und erfüllen.
5. Eigenerklärung, dass sich der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: Eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine aktuelle, schriftliche Bestätigung der Versicherung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem geforderten Versicherungsschutz (siehe unten angegebene Mindeststandards) oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Versicherungssummen während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet, dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden, mit einer Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt um mindestens das Zweifache bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
1. Unternehmensreferenzen
Der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat mindestens 5 Unternehmensreferenzen nach den nachstehenden Anforderungen vorzulegen. Die Bewerber/die Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft hat mindestens 1 Referenz aus dem Bereich „Bauprojekt“ und 1 Referenz aus dem Bereich „Beratungsleistungen“ vorzulegen. Es werden die 5 Referenzprojekte in die Bewertung dieses Auswahlkriteriums einbezogen, die die höchste Punktzahl nach den nachfolgenden Kategorien (pro Referenz) erreichen.
Darstellung von Referenzen aus den letzten 5 Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
„Vergleichbare“ Leistungen – zur Erfüllung der Mindestanforderung und Wertung in der Auswahlmatrix – in diesem Sinne sind
— Referenzen über die Projektbeteiligung an einer Baumaßnahme, die mit der Methode BIM umgesetzt worden ist. Bei Projektbeteiligung ist gefordert, dass der Bewerber/ ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft Planungs- und/oder Ausschreibungs- und/oder Bauüberwachungsleistungen erbracht hat.
„Vergleichbare“ Leistungen – zur Erfüllung der Mindestanforderung und Wertung in der Auswahlmatrix – in diesem Sinne sind weiterhin
— Referenzen über die Beratungsleistungen im Bereich Planen, Bauen und Betreiben, Change-Management oder Digitalisierung. Die Beratungsleistungen müssen die Erarbeitung eines Strategiepapiers, Leitfadens oder Musterdokuments, Forschungsarbeit/Studie, Konzeption und/oder Durchführung von Schulungen, Projektsteuerungsleistungen oder allgemeine Beratungsleistungen für Unternehmen/Institutionen zum Gegenstand haben.
Zur Darstellung der Referenzen sind die betreffenden Formblätter des Bewerbungsbogens (Anlage 3.1 und 3.2 zum Bewerbungsbogen) zu verwenden.
Dementsprechend sind insbesondere für die Unternehmensreferenzen „Bauprojekte“ anzugeben:
— Bezeichnung des Projekts/der Baumaßnahme,
— Ort der Ausführung:
— Auftraggeber (Name/Anschrift),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name/ Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts/der Baumaßnahme,
— Projektdaten (Nutzfläche),
— Kostendaten (Baukosten, Auftragsvolumen des Bewerbers),
— Aktueller Projektstand,
— Umfang der Leistungen des Bewerbers im Projekt,
— Abgeschlossene Anwendungsfälle im Projekt,
— Softwareneutraler Datenaustausch,
— Erstellung einer Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) im Projekt.
Dementsprechend sind insbesondere für die Unternehmensreferenzen „Beratungsleistungen“ anzugeben:
— Bezeichnung des Projekts/der Baumaßnahme,
— Leistungszeitraum,
— Auftraggeber (Name/Anschrift),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name/Telefonnummer),
— Kostendaten (Auftragsvolumen des Bewerbers),
— Kurze Beschreibung des Projekts (Art, Inhalt und Auftragsgegenstand des Projektes).
2. Projektteam (Persönliche Angaben und Personenbezogene Referenzen).
Das Projektteam hat aus mindestens 4 Personen zu bestehen, wovon eine Person, in der Funktion als Projektleiter und eine Person als Stellvertreter des Projektleiters einzusetzen ist.
Der Projektleiter muss 8 Jahre Berufserfahrung mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung haben (z. B. projektbezogene BIM-Erfahrungen oder Beraterleistungen) und sein/ihr Stellvertreter 5 Jahre Berufserfahrung mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung haben (z. B. projektbezogene BIM-Erfahrungen oder Beraterleistungen) mitbringen. Werksstudententätigkeiten werden nicht als Berufserfahrungen gewertet.
a) Persönliche Referenzen des Projektleiters/Stellvertreters.
Der Projektleiter und sein/ ihr Stellvertreter haben jeweils mindestens 2 persönliche Referenzen vorzulegen. Bei diesen persönlichen Referenzen muss jeweils 1 Referenzleistung aus dem Bereich „Bauprojekt“ und 1 Referenzleistung aus dem Bereich „Beratungsleistungen“ nachgewiesen werden. Es werden jeweils die beiden Referenzprojekte in die Bewertung dieses Auswahlkriteriums einbezogen, die die höchste Punktzahl nach den nachfolgenden Kategorien (pro Referenz) erreichen.
Für den federführenden Projektleiter und seinem Stellvertreter sind persönliche Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, anzugeben.
„Vergleichbare“ Leistungen – zur Erfüllung der Mindestanforderung und Wertung in der Auswahlmatrix – in diesem Sinne sind:
Persönliche Referenz über die Beteiligung in einer Baumaßnahme in der Rolle als BIM-Manager oder BIM-Koordinator/BIM-Gesamtkoordinator oder BIM-Fachkoordinator (gem. VDI 2552, Blatt 2 oder gleichwertig, vgl. Ziff. III.1.1.)
„Vergleichbare“ Leistungen – zur Erfüllung der Mindestanforderung und Wertung in der Auswahlmatrix – in diesem Sinne sind zusätzlich:
Persönliche Referenz über die Projektleitung bei Beratungsleistungen im Bereich Planen, Bauen und Betreiben, Change-Management oder Digitalisierung. Die Beratungsleistungen müssen die Erarbeitung eines Strategiepapiers, Leitfadens oder Musterdokuments, Forschungsarbeit/Studie, Konzeption und/ oder Durchführung von Schulungen, Projektsteuerungsleistungen oder allgemeine Beratungsleistungen für Unternehmen/Institutionen zum Gegenstand haben.
Zur Darstellung der Referenzen sind die betreffenden Formblätter des Bewerbungsbogens (Anlage 4.2 und 4.3 zum Bewerbungsbogen) zu verwenden.
Dementsprechend sind für die persönlichen Referenzen „Bauprojekt“ Projektleiter/Stellvertreter insbesondere anzugeben:
— Bezeichnung des Projekts/der Baumaßnahme,
— Ort der Ausführung,
— Auftraggeber (Name/Anschrift),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name/Telefonnummer)n
— Rolle des benannten Projektleiters/des Stellvertreters im Projektn
— Kurze Beschreibung des Projekts/der Baumaßnahmen
— Aktueller Projektstand,
— Umfang der Leistungen des Bewerbers im Projekt,
— Anwendungsfälle im Projekt,
— Softwareneutraler Datenaustausch,
— Erstellung BAP/AIA im Projekt.
Dementsprechend sind für die persönlichen Referenzen „Beratungsleistungen“ Projektleiter/ Stellvertreter insbesondere anzugeben:
— Bezeichnung des Projekts/der Baumaßnahme,
— Leistungszeitraum,
— Auftraggeber (Name/Anschrift),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name/Telefonnummer),
— Rolle des benannten Projektleiters/des Stellvertreters im Projekt,
— Kurze Beschreibung des Projekts (Art, Inhalt und Auftragsgegenstand des Projektes).
b) Persönliche Angaben des Projektteams
Die Benennung des für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen vorgesehenen Projektteams hat unter Angabe persönlicher Daten zu erfolgen.
Für Angabe der persönlichen Daten ist das Formblatt in Anlage 4.1 zum Bewerbungsbogen zu verwenden. Dementsprechend sind insbesondere anzugeben:
Persönliche Angaben für die Projektteammitglieder:
— Name, akademischer Grad und Studiengang bzw. Berufsbezeichnung, Jahrgang,
— Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichen Werdegang/Berufserfahrung,
— Funktion im Unternehmen/ im Projekt,
— Arbeitgeber/Auftraggeber,
— Anwenderkenntnisse BIM-fähiger Softwareprodukte.
Der Einsatz des vorgesehenen im Vergabeverfahren benannten Projektteams wird später Bestandteil des Vertrages. Es wird erwartet, dass die vorgenannten Projektteammitglieder nur in Fällen von Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Verhinderungsgründen durch einen Stellvertreter vertreten werden. Der spätere Austausch der im Verfahrens benannten Projektteammitglieder bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Diese Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft bei einer fiktiv vorgenommenen Wertung unter Einbeziehung des jeweils neuen Teammitgliedes ebenfalls unter den im Teilnahmewettbewerb geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt worden wäre.
Zu (1) und (2)
Referenzen werden nur gewertet bzw. berücksichtigt, wenn die abgeschlossene Referenzleistung innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden ist.
Zudem müssen zu allen in dem Formblatt (Bewerbungsbogen) geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht werden.
Zu (1)
Vorlage von Referenzen über die Projektbeteiligung an einer Baumaßnahme, die mit der Methode BIM umgesetzt worden ist. Bei Projektbeteiligung ist gefordert, das der Bewerber/ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft Planungs- und/ oder Ausschreibungs- und/ oder Bauüberwachungsleistungen erbracht hat.
Und
Über Beratungsleistungen im Bereich Planen, Bauen und Betreiben, Change-Management oder Digitalisierung. Die Beratungsleistungen müssen die Erarbeitung eines Strategiepapiers, Leitfadens oder Musterdokuments, Forschungsarbeit/Studie, Konzeption und/ oder Durchführung von Schulungen, Projektsteuerungsleistungen oder allgemeine Beratungsleistungen für Unternehmen/Institutionen zum Gegenstand haben.
Zur Erfüllung der v.g. Referenzleistungen hat der Bewerber/ Mitglied der Bewerbergemeinschaft mindestens 5 Unternehmensreferenzen vorzulegen. Mindestens eine Referenz ist aus dem Referenzportfolio „Bauprojekt“ und eine weitere Referenz aus dem Referenzportfolio „Beratungsleistungen“ vorzulegen.
Die übrigen 3 (zwingend vorzulegenden) Referenzen können nach Wahl es AN in den beiden Kategorien frei (unter Einhaltung der Mindestanforderungen) bestimmt werden.
In der Summe müssen die 5 durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unternehmensreferenzen in den Kategorien A und B vor der Wichtung insgesamt mindestens 150 Punkte erreichen (Wertung siehe Bewertungsmatrix und -systematik). Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einer geringeren Gesamtpunktzahl in den beiden Kategorien werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausschlossen.
Zu (2)
Das Projektteam hat aus mindestens 4 Personen zu bestehen, wovon eine Person, in der Funktion als Projektleiter und eine Person als Stellvertreter des Projektleiters einzusetzen ist.
In der Summe müssen die 4 durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einzureichenden persönlichen Referenzen in den Kategorien A und B vor der Wichtung insgesamt mindestens 120 Punkte erreichen (Wertung siehe Bewertungsmatrix und -systematik). Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einer geringeren Gesamtpunktzahl in den beiden Kategorien werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausschlossen.
(a) Projektleiter
— Einschlägige Berufserfahrung (projektbezogene BIM-Erfahrungen oder im Bereich Beratungsleistungen) von mindestens 8 Jahren,
— Vorlage mindestens einer persönlichen Referenz über die Beteiligung in einer Baumaßnahme in der BIM-Rolle als BIM-Manager oder BIM-Koordinator oder -Fachkoordinator (gem. VDI 2552, Blatt 2 oder gleichwertig, vgl. Ziff. III.1.1)),
— Vorlage mindestens einer persönlichen Referenz über die Projektleitung bei Beratungsleistungen im Bereich Planen, Bauen und Betreiben, Change-Management oder Digitalisierung. Die Beratungsleistungen müssen die Erarbeitung eines Strategiepapiers, Leitfadens oder Musterdokuments, Forschungsarbeit/Studie, Konzeption und/ oder Durchführung von Schulungen, Projektsteuerungsleistungen oder allgemeine Beratungsleistungen für Unternehmen/Institutionen zum Gegenstand haben.
(b) Stellvertreter Projektleiter:
— Einschlägige Berufserfahrung (projektbezogene BIM-Erfahrungen oder im Bereich Beratungsleistungen) von mindestens 5 Jahren,
— Vorlage mindestens einer persönlichen Referenz über die Beteiligung in einer Baumaßnahme in der BIM-Rolle als BIM-Manager oder BIM-Koordinator oder –Fachkoordinator (gem. VDI 2552, Blatt 2 oder gleichwertig, vgl. Ziff. III.1.1)),
— Vorlage mindestens einer persönlichen Referenz über die Projektleitung bzw. Durchführung von Beratungsleistungen im Bereich Planen, Bauen und Betreiben oder Digitalisierung. Die Beratungsleistungen müssen die Erarbeitung eines Strategiepapiers, Leitfadens oder Musterdokuments, Forschungsarbeit/Studie, Konzeption und/ oder Durchführung von Schulungen, Projektsteuerungsleistungen oder allgemeine Beratungsleistungen für Unternehmen/Institutionen zum Gegenstand haben.
(c) Kenntnisse BIM-fähiger Softwareprodukte
Mindestens ein Projektmitglied muss über Kenntnisse mindestens einer BIM-fähigen Objekt- oder Fachplanungs-Software verfügen.
Siehe Vergabeunterlagen
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden und bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- und fristgerecht oder in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen und Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP, Bekanntmachungs-ID: CXPDYRCY5P3
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRCY5P3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland