Erstellung BASYS 3 -invenio/eGov Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 066-115559
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56064
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Home/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung BASYS 3 -invenio/eGov
Das Projekt BASYS 3 – invenio/eGov stellt eine Weiterentwicklung der Recherche-Anwendungen „BASYS 2 – invenio-online und „BASYS 2 – eGov“ des Bundesarchivs dar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BASYS 3 -invenio/eGov
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nach der Wirkbetriebseinführung wurde der Bedarf nach weiteren Anpassungen offenkundig, da sich zwischenzeitlich rechtliche und technische Rahmenbedingungen geändert haben.
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
1. eIDAS
Aktuell ist die Nutzung der eID-Funktion nur Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland möglich. Dies widerspricht der eIDAS-Verordnung. Ziel ist es, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der EU ihre nationalen Identifizierungslösungen im europäischen Ausland verwenden können. Die Verifizierung der ausländischen elektronischen Identifizierung übernimmt der eID-Service, d. h. die Bundesdruckerei.
2. Verfügbarkeit AusweisApp2
Zurzeit erscheint eine unspezifische Fehlermeldung, wenn die AusweisApp2 nicht installiert ist. Die Funktionalität soll dahingehend angepasst werden, dass wenn die AusweisApp2 nicht installiert ist, in invenio eine Hinweismeldung erscheint, die dem Benutzer mitteilt, dass zu Nutzung der eID-Funktion die AusweisApp2 notwendig ist.
3. Mobile Nutzung
Bisher startet invenio die AusweisApp2 über einen bestimmten Link. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der Aufruf der AusweisApp2 in der mobilen Version nicht möglich ist. Ziel ist die Anpassung des Öffnungslink der AusweisApp2 in der mobilen Version von invenio.
Die zusätzlich anfallende Dienstleistung war in dem geschlossenen Vertrag nicht enthalten. Es war bei Vertragsbeginn nicht abzusehen, dass die damals sorgfältig durchgeführte Aufwandsschätzung nicht den gesamten Bedarf abbildet. Personalvakanzen haben hier entscheidend dazu beigetragen. Ferner kann ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Die vorherige Vergabe sah eine Beschaffung von unterstützenden Dienstleistungen vor, das betrifft einerseits die Werkleistung und andererseits auch die Pflege sowie Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus sind diese Leistungen eng miteinander verbunden und können aus wirtschaftlichen Gründen nicht getrennt behandelt oder vergeben werden. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre mit der Trennung bzw. eine Neuvergabe ein deutlich über das normale Maß hinausgehender Koordinierungsaufwand verbunden.