Übernahme und Verwertung von Bioabfällen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: +49 651 / 949-18005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen (AVV 200 301). Die Gesamtauftragsmenge beträgt ca. 15 500 Mg/a welche auf 4 Lose aufgeteilt wird.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier
Mertesdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 5 500 Mg Bioabfällen aus dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier.
In diesem Los gibt es zwei Varianten. Es gibt die Möglichkeit der Übernahme der Bioabfälle im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) in Mertesdorf. Der Auftragnehmer transportiert die Bioabfälle dann ab Mertesdorf zu seiner Verwertungsanlage.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit für die Bieter, eine Verwertungsanlage oder Umschlagstelle im Umkreis von 15 km-Luftlinie um das EVZ Mertesdorf anzubieten, dann liefert der A.R.T. die Bioabfälle dort an.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich
Sehlem
Übernahme und Verwertung von ca. 3 750 Mg Bioabfällen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Bitburg-Prüm
Bitburg
Übernahme und Verwertung von ca. 2 500 Mg Bioabfällen aus dem Landkreis Bitburg-Prüm. Der Auftragnehmer hat eine Umschlagstelle bzw. eine Verwertungsanlage im maximalen Umkreis von 10 km-Luftlinie um die Trierer Str. 1 in 54634 Bitburg zur Verfügung zu stellen.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Vulkaneifel
Walsdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 3 750 Mg Bioabfällen aus dem Landkreis Vulkaneifel.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz nur auf gesonderte Anforderung während der Angebotsprüfung.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
— ausgefüllte Erklärung zu §§ 123, 124 GWB,
— ausgefüllte Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG),
— ausgefüllte Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zufordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Umschlags-/Verwertungsanlage/-n.
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde besteht.
— inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Bioabfalls und der vorgesehenen Transportfahrzeuge sowie Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Behandlung (nur sofern vorgesehen) und Verwertung der Bioabfälle (u.a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Ausstattung, Genehmigungssituation),
— gültiges EfbV-Zertifikat der Verwertungsanlage.
— Unwiderrufliche/-r Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Umschlags-/Verwertungsanlage/-n. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Die jeweils genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
— gültiges EfbV-Zertifikat der Verwertungsanlage.
— ausgefüllte Erklärung zu §§ 123, 124 GWB,
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG),
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG),
— eine Bankbürgschaft muss 4 Wochen nach Zuschlagserteilung dem Auftragsgeber zugesandt werden
— eine Urkalkulation als passwortgeschützte pdf-Datei muss mit dem Angebot mitgesendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Bieter und deren Bevollmächtigte dürfen nicht an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.