Objektplanung Erweiterung Jugendmaßregelvollzug Klingenmünster Referenznummer der Bekanntmachung: VWR 43_700_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Erweiterung Jugendmaßregelvollzug Klingenmünster
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Umbau und die Erweiterung des Jugendmaßregelvollzugs in Klingenmünster.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen.
Pfalzklinikum Klingenmünster
Weinstr. 100
76889 Klingenmünster
Das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR (im Folgenden: „Pfalzklinikum“) als Dienstleister für seelische Gesundheit stellt kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, gerontopsychiatrische, psychosomatische, psychotherapeutische, neurologische, sozialtherapeutische und gemeindepsychiatrische Angebote in vielen pfälzischen Regionen zur Verfügung. Hauptstandort ist Klingenmünster, wo das Pfalzklinikum u.a. eine Klinik für forensische Psychiatrie betreibt. Hierzu gehört auch der Jugendmaßregelvollzug, der aktuell in den Gebäuden 49 und 50 untergebracht ist.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen und geänderter Rahmenbedingungen soll der Jugendmaßregelvollzug erweitert und modernisiert werden. Es besteht ein Mehrbedarf von ca. 1 200 m2. Insgesamt ist eine Nutzfläche von ca. 2 300 m2 vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz („MSAGD“) freigegeben worden. Um den Mehrbedarf an Flächen abbilden zu können, wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ziel dieser Studie war, den Bedarf in den vorhandenen Gebäuden 48, 49 und 50 abzubilden. Die Gebäude 48 und 49 wurden im Jahr 1962 errichtet und ursprünglich als Personalwohnheim konzipiert. Technik und Baustoffe entsprechen dem Errichtungsjahr und sind stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude 48 steht aktuell leer, während sich in dem Gebäude 49 Teile der offenen Therapie befinden. Das Gebäude 50 wurde im Jahr 2009 errichtet und umfasst 2 Stationen sowie die Ergotherapie.
Die Machbarkeitsstudie sowie eine baufachliche Stellungnahme, die sich mit verschiedenen Umsetzungsvarianten befassen, liegen dem Auftraggeber vor. Die hierbei ermittelte bevorzugte Variante (Dreibundanlage) wird Grundlage für den vorliegenden Auftrag. Dabei soll der offene Bereich des Jugendmaßregelvollzugs in dem Bestandsgebäude 50 untergebracht werden. Für die offene Ergotherapie ist ein Anbau von ca. 300 m2 an dieses Gebäude vorgesehen. Der geschlossene Bereich soll in einem Neubau von ca. 2 100 m2 BGF untergebracht werden, so dass die offenen und geschlossenen Bereiche des Jugendmaßregelvollzugs vollständig voneinander getrennt sind. Nach der Machbarkeitsstudie werden für den Neubau die Kosten für die Kostengruppen 200-700 auf 8,6 Mio. EUR brutto und für den Umbau des Gebäudes 50 samt Anbau die Kosten für die Kostengruppen 200-700 auf 2,4 Mio. EUR brutto geschätzt.
Der Auftraggeber beabsichtigt nun, aufgrund seines Mehrbedarfs das Bestandsgebäude umzubauen und einen Neubau zu errichten. Der Auftraggeber geht von 2 Bauabschnitten mit einer Bauzeit von 34 Monaten aus. Während der Baumaßnahmen müssen Interimslösungen vorgesehen werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Objektplanung, Fachplanung HLS, Fachplanung ELT und Tragwerksplanung für dieses Projekt zu vergeben. Das vorliegende Verfahren betrifft allein die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Die weiteren Planungsleistungen werden gesondert ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0AD8CW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.