Regionales Verbundsystem Westeifel, Verlegung einer Wasser- und Gastransportleitung sowie ein Breitbandleerrohrsystem zwischen Bitburg-Nord und Bitburg-Stahl
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prüm
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionales Verbundsystem Westeifel, Verlegung einer Wasser- und Gastransportleitung sowie ein Breitbandleerrohrsystem zwischen Bitburg-Nord und Bitburg-Stahl
Regionales Verbundsystem Westeifel, Verlegung einer Wasser- und Erdgastransportleitung sowie Breitbandleerrohre zwischen der Stadt Bitburg-Nord und Bitburg-Stahl.
Die Landwerke Eifel planen den weiteren Ausbau des Verbundsystems, mit dem die Trinkwasserversorgungsleitung im o. g. Trassenabschnitt weitergeführt werden soll. Zusätzlich sollen Leitungen für Erdgas sowie Leerrohre zur Breitbandnutzung in einem gemeinsamen Graben mit verlegt werden.
Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau:
— ca. 1 870 m Verlegung einer Wassertransportleitung DN 300 in GGG,
— ca. 1 870 m Verlegung einer Hochdruck-Gastransportleitung DN 150 in Stahl / PN 16,
— ca. 1 870 m Verlegung von Leerrohren (2 x d50) für LWL in PE,
— ca. 30 m Herstellung der Straßenkreuzungen (B51) im Bohrpressverfahren für Erdgasleitung / LWL-Leerrohre, DM 300,
— ca. 170 m Herstellung der Straßenkreuzungen (Kreisel B50/51) im Spülbohrverfahren für Wasser-, Erdgasleitung und LWL-Leerrohre Inkl. aller erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung einschl. der Lieferung der Medienrohre - Vermessungsarbeiten zur Achsabsteckung sowie die Bestandsvermessung im Baubereich,
— Kampfmitteluntersuchung und ggf. Beseitigung von Anomalien bzw. Kampfmittel im Baubereich,
— ca. 530 m Herstellung einer Baustraße zur Anbindung der Straße „Auf Paulskreuz“ an den Verkehrskreisel B50/51,
— ca. 13 000 m3 Bodenbewegung,
— ca. 1 300 m3 Frostschutz,
— ca. 2 000 m2 Asphaltbau,
— ca. 65 m Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung DN 200 im Bereich der Baustraße.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
— aktueller, vollständiger Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Gesamtumsatz (Netto) des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Jahresumsatz (Netto) mit vergleichbaren Projekten von mindestens 7,0 Mio. Euro im eigenen Betrieb. Bei Bieter- /Arbeitsgemeinschaften werden die Jahresumsätze zur Wertung addiert;
3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den Bieter im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben für mind. 3 Referenzen zu machen.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben hat;
3. Nachweis der Zertifizierung nach DVGW-Regelwerk GW 301 der Gruppe G2 st und W2 ge oder vergleichbar ;
4. Nachweis der Zertifizierung nach DVGW GW 302, GN 2 (für Bohrgeräte > 400 KN Zugkraft) odervergleichbar;
5. Nachweis Befähigungsschein nach §20 SprengG und der Erlaubnis gemäß §7 SprengG oder vergleichbar.
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
1. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche die Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
2. Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP).
Vertragserfüllungsbürgschaft (5 % der Auftragssumme) Gewährleistungsbürgschaft (3 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme)
Gesamtschuldnerisch haftend, mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können;
2. Das Angebot, mit den Nachweisen, ist elektronisch, ohne elektronische Signatur (Textform), bis zum Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2)), einzureichen;
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern;
4. Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2)) über das elektronische Vergabeinformationssystem ElViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendem Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem erteilt. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Nur Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung vorliegt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.