Interimsvertrag Linien 131, 137 und 172
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spnv-nord.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvertrag Linien 131, 137 und 172
Neuwied
Linienweg und Haltestellen stellen sich wie folgt dar (Hinweis: Maßgeblich sind die Fahrpläne zum aktuellen Stand, wie sie vom Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) veröffentlicht sind und wie sie von der Kontaktstelle auf daisi bereitgestellt werden.):
L131 von Neuwied Schloßstraße über Neuwied Bahnhof, Neuwied Molteplatz, Neuwied-Niederbieber Post, Datzeroth, Hausen, Waldbreitbach-Mitte, Roßbach, Neustadt (Wied) Schulzentrum, Strassen nach Asbach-Markt mit 13 Fahrtenpaaren Montag bis Freitag im 1-h-Takt, 6 Fahrtenpaaren an Samstagen im 2-h-Takt (nur zwischen Neuwied Schloßstraße und Neustadt (Wied) Schulzentrum) sowie 5 Fahrtenpaaren an Sonn- und Feiertagen im 2-h-Takt (nur zwischen Neuwied Schloßstraße und Neustadt (Wied) Schulzentrum), jeweils in beiden Fahrtrichtungen
L137 mit 2 Fahrten von Neuwied Bahnhof, Neuwied Moltkeplatz, Niederbieber Post, Datzeroth und 1 Fahrt weiter nach Waldbreitbach Altes Kreuz, mit 2 Fahrten von Neustadt (Wied) Schulzentrum nach Waldbreitbach Mitte sowie 2 Fahrten von Roßbach über Waldbreitbach Mitte nach Bad Hönningen Bahnhof, alle Fahrten in beide Richtungen, alle Fahrten nur an Schultagen
L172 mit 2 Fahrten morgens von Hähnen über Roßbach nach Waldbreitbach Schulzentrum und 3 Fahrten mittags in umgekehrte Haltestellenabfolge, alle Fahrten nur an Schultagen
(jeweils mit allen dazwischen gelegenen Haltestellen).
Es sind Niederflurbusse, vorzugsweise in der Ausgestaltung von Low-Entry-Bussen, einzusetzen. Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge, wie sie auf der Linie L131 eingesetzt werden, darf maximal 10 Jahre betragen. Es ist der VRM-Tarif zur Anwendung zu bringen. Daher sind mit der VRM GmbH und mit den anderen Verkehrsunternehmen, die den VRM-Tarif anwenden, entsprechende Kooperationsvereinbarungen einschließlich den Vereinbarungen über die Einnahmeaufteilung abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde:
Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste können innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED Genehmigungsanträge für so genannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen beim Landesbetrieb für Mobilität gestellt werden.
Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Tel: 0261 3029 0 www.lbm.rlp.de
Eigenwirtschaftliche Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen oder von den wesentlichen Anforderungen dieser Vorabbekanntmachung an die Verkehrsdienste abweichen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Informationen zum Verfahren und zur obligatorischen Anordnung eines Betriebsübergangs und zur Einhaltung von sozialen Standards
Gemäß § 5 Abs. 4 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für öffentliche Dienstleistungsaufträge nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die §§ 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. S. 426) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.
a) Rechtsschutz:
Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16-2234
Telefax: 06131/16-2113
Email: [removed]
Internet: https://mwvlw.rlp.de
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB).
b) Anordnung eines Betriebsübergangs bei Betreiberwechsel:
Gemäß § 1 Abs. 4 LTTG müssen Auftragnehmer auf der Grundlage von Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 dazu verpflichtet werden, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten.
c) Einzuhaltende soziale Standards:
Gemäß § 4 Abs. 3 LTTG darf der öffentliche Dienstleistungsauftrag nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Bei Angebotsabgabe haben die Unternehmen nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach Satz 1 erfüllen wollen.
3. Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung:
Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.