Vertragsänderung Verkehrsvertrag Daadetalbahn (RB 97 Betzdorf-Daaden)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spnv-nord.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 3 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung und Finanzierung von SPNV und ÖPNV im Verbundgebiet

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsänderung Verkehrsvertrag Daadetalbahn (RB 97 Betzdorf-Daaden)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umstellung des Verkehrsvertrags Daadetalbahn (RB 97 Betzdorf-Daaden) in Form eines Bruttoverkehrsvertrags.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Hauptort der Ausführung:

RB 97 Betzdorf – Daaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) hat mit der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH 2014 einen Netto-Verkehrsvertrag über SPNV-Leistungen auf der RB 97 Betzdorf – Daaden (Daadetalbahn) mit der Laufzeit 14.12.2014-9.12.2029 abgeschlossen.

Das Kosten- und Erlösrisiko – insbesondere auch im Hinblick auf die Erlöszuscheidungen aus den Verkehrsverbünden – liegt bislang bei der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH.

Aufgrund von Anpassungen in der Einnahmeaufteilung im VRM und der Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich beide Vertragspartner darauf verständigt, den Vertrag von netto auf brutto umzustellen. Damit übernimmt der SPNV-Nord das Einnahmen- und Erlösrisiko.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:

Die Vertragsumstellung ist als Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erlaubt. Der SPNV-Nord darf den Vertrag mit der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH gemäß der vorstehenden Regelung in dem Sinne anpassen, dass der Vertrag von einem Netto- auf einen Bruttovertrag umgestellt wird. Denn eine Pflicht zur Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist für solche Anpassungen entbehrlich, die aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB). Dies ist hier der Fall. Die Übernahme des Erlösrisikos ist im Hinblick auf die anhaltende Corona Epidemie für das Verkehrsunternehmen in diesem besonderen Fall nicht zumutbar. Das gleiche gilt für die Anpassung der Einnahmenaufteilungsregelungen im VRM.

Daher ist eine Anpassung geboten. Das Auftreten von Corona oder die Änderungen im VRM waen für den SPNV-Nord nicht vorhersehbar. Auch ändert sich der Gesamtcharakter des Vertrags, der in dem Erbringen von Leistungen im SPNV besteht, durch die Umstellung auf einen Bruttovertrag nicht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rosenheimer Str. 1
Ort: Steinebach-Bindweide
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57520
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgendem Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass der SPNV-Nord den Verkehrsvertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2020

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