Vertragsänderung Verkehrsvertrag Daadetalbahn (RB 97 Betzdorf-Daaden)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spnv-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsänderung Verkehrsvertrag Daadetalbahn (RB 97 Betzdorf-Daaden)
Umstellung des Verkehrsvertrags Daadetalbahn (RB 97 Betzdorf-Daaden) in Form eines Bruttoverkehrsvertrags.
RB 97 Betzdorf – Daaden
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) hat mit der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH 2014 einen Netto-Verkehrsvertrag über SPNV-Leistungen auf der RB 97 Betzdorf – Daaden (Daadetalbahn) mit der Laufzeit 14.12.2014-9.12.2029 abgeschlossen.
Das Kosten- und Erlösrisiko – insbesondere auch im Hinblick auf die Erlöszuscheidungen aus den Verkehrsverbünden – liegt bislang bei der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH.
Aufgrund von Anpassungen in der Einnahmeaufteilung im VRM und der Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich beide Vertragspartner darauf verständigt, den Vertrag von netto auf brutto umzustellen. Damit übernimmt der SPNV-Nord das Einnahmen- und Erlösrisiko.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die Vertragsumstellung ist als Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erlaubt. Der SPNV-Nord darf den Vertrag mit der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH gemäß der vorstehenden Regelung in dem Sinne anpassen, dass der Vertrag von einem Netto- auf einen Bruttovertrag umgestellt wird. Denn eine Pflicht zur Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist für solche Anpassungen entbehrlich, die aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB). Dies ist hier der Fall. Die Übernahme des Erlösrisikos ist im Hinblick auf die anhaltende Corona Epidemie für das Verkehrsunternehmen in diesem besonderen Fall nicht zumutbar. Das gleiche gilt für die Anpassung der Einnahmenaufteilungsregelungen im VRM.
Daher ist eine Anpassung geboten. Das Auftreten von Corona oder die Änderungen im VRM waen für den SPNV-Nord nicht vorhersehbar. Auch ändert sich der Gesamtcharakter des Vertrags, der in dem Erbringen von Leistungen im SPNV besteht, durch die Umstellung auf einen Bruttovertrag nicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Rosenheimer Str. 1
Ort: Steinebach-Bindweide
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57520
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgendem Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass der SPNV-Nord den Verkehrsvertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]