MmHE2021-15-001, motormanuelle Holzernte im Forstamtsbereich Donnersberg (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: mmHE2021-15-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr. Carl-Glaser-Str. 2
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
MmHE[removed], motormanuelle Holzernte im Forstamtsbereich Donnersberg (Rahmenvereinbarung)
Motormanuelle Holzernte, Rückung und sortimentweise Polterung im Forstamtsbereich Donnersberg
Es handelt sich um 10 Lose mit einer jährlichen Gesamtmenge von ca. 35 000 Festmeter.
Die Einzelabrufe erfolgen nach Bedarf des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit und nach festgelegter Rangfolge.
Alsenz-Obermoschel
Forstrevier Alsenz-Obermoschel
67821 Alsenz
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 2 790 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dannenfels
Forstrevier Dannenfels
67814 Dannenfels
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 1 500 fm pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eistal
Forstrevier Eistal
67305 Ramsen
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 3 270 fm pro Jahr
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Göllheim-Kerzenheim
Forstrevier Göllheim-Kerzenheim
67307 Göllheim
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 2 410 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Haide
Forstrevier Haide
67292 Kirchheimbolanden
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 2 990 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kircheim-Bolanden
Forstrevier Kirchheim-Bolanden
67292 Kirchheimbolanden
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 4 180 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sippersfeld
Forstrevier Sippersfeld
67729 Sippersfeld
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 6 795 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Stahlberg
Forstrevier Stahlberg
67808 Stahlberg
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 3 661 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Stumpfwald
Forstrevier Stumpfwald
67305 Ramsen
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 5 538 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wittgemark
Forstrevier Wittgemark
67806 Rockenhausen
Motormanuelle Holzernte und Rückung von ca. 1 838 fm pro Jahr.
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung in Form der Bietererklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer zur Durchführung der angebotenen Arbeiten ordungsgemäß angemeldet ist (in Deutschland nachgewiesen durch Gewerbeanmeldung und/oder Eintrag im Handelsregister).
Erklärungen in Form der Bietererklärung und Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals im Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals. Die letztgenannte Erklärung ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss nach RAL, DFSZ, KFP oder gleichwertig zertifiziert sein. Dies ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ggf. ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft lt. Anlage dem Angebot beizulegen.
Ggf. ist die Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen im Angebotsformblatt zu tätigen – Bei vorgesehener Zuschlagserteilung muss der Bieter, auf Aufforderung des Auftraggebers, die oben aufgeführten Erklärungen und Nachweise für das Subunternehmen und deren eingesetztes Personal einschl. der Verpflichtungserklärung und der Firmendaten incl. technischer Daten – nur wenn notwendig – einreichen.
Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen setzt bei erforderlichen verkehrsrechtlichen und behördlichen Anordnungen der zuständigen Behörde voraus, dass der Auftragnehmer die geforderte Sach- und Fachkunde nach RSA 95 selbst oder durch einen Mitarbeiter, dem die Bauleitung verantwortlich übertragen wird, nachweisen kann. Soll der Auftragnehmer nach den Angaben und Hinweisen im Leistungsverzeichnis bei einzelnen Maßnahmen, Hiebspositionen bzw. Losen Verkehrssicherungsmaßnahmen dieser Art im Rahmen der Auftragsdurchführung übernehmen, hat er die Sach- und Fachkunde mit der Angebotsabgabe – im Angebotsformblatt – nachzuweisen. Die fachkundige Person hat während der Durchführung der Maßnahme vor Ort zu sein.
Die angebotene Technik muss gewährleisten, dass die Anforderungen der AGB-F im Hinblick auf die geforderten Qualitätsstandards – Anlage 1 ff der AGB-F – eingehalten werden. Insbesondere muss eine boden-, verjüngungsschonende und waldpflegliche Holzernte möglich sein.
Der Einsatz der Aufarbeitungsaggregate soll eine HVA-konforme Holzvermessung gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen KWF-Lastenheftes Harvestervermessung gewährleisten.
Die mit motormanuellen Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte besitzen die nach Ziffer 4.2 AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar – dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 1.1.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 – gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich – als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Forstwirtsausbildung oder europ. Motorsägenzertifikat von fällenden Personen notwendig.
Zu beachten sind die AGB-F in der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Forstamt Donnersberg (Kirchheimbolanden)
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6Y58P
Postanschrift: Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]