10W/20 VgV Architektenleistungen Generalsanierung Wolfsberghalle Referenznummer der Bekanntmachung: 10W/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
10W/20 VgV Architektenleistungen Generalsanierung Wolfsberghalle
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI 2013 für die Generalsanierung der Dreifeldsporthalle Wolfsberg Trier.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 34 ff. HOAI zur Sanierung der Sporthalle Wolfsberg, Montessoriweg 11, 54296 Trier.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – definiert. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus dem „Gutachten 2019“ samt Anlagen, vgl. Anlage 190805_Bericht Wolfsberghalle.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind bereits erbracht worden. Um u. a. den Wissensvorsprung des vorbefassten Bieters gegenüber anderen Wettbewerbern auszugleichen, werden alle in diesen Phasen erstellten Planungsunterlagen zur Grundlage dieses Verfahrens gemacht und allen zur Verfügung gestellt. Zudem können Bieter im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Ortsbesichtigungstermine mit der Vergabestelle abstimmen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle bis auf die fachtechnische Stellungnahme, die durch den Bieter zu erfüllen ist. Hierfür wird eine Leistung in Höhe von 2 % honoriert.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (TGA).
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 müssen bis November 2020 vollständig erbracht werden (HU Bau), die Leistungsphase 4 ist bis März 2021 zu erbringen und die Leistungsphasen 5 – 7 sind bis Oktober 2021 abzuschließen (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation),
— mit der Ausführung zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im Juli 2021 zu beginnen (Baubeginn),
— die zur Sanierung erforderlichen Bauleistungen sind spätestens bis September 2022 fertigzustellen (Bauende),
— die sanierten Räumlichkeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat umgehend mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 3 des § 34 Abs. 3 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens November 2020 fertig zu stellen und insbesondere den für die Sanierung erforderlichen Bauantrag spätestens bis März 2021 einzureichen (Endfertigstellungstermin).
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen:
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt,
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10W/20 VgV Architektenleistungen Generalsanierung Wolfsberghalle
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter dem in I.3 Kommunikation genannten Link heruntergeladen werden,
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden,
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig,
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Deutsche-eVergabe einzureichen;
e) Fragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antworten-Tool des Portals Deutsche-eVergabe zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften,
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen,
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden,
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden,
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen,
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen,
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen,
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Land: Deutschland