IGS IV Interimsmaßnahme, 2. Bauabschnitt – Sanitärarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am 87er Denkmal
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS IV Interimsmaßnahme, 2. Bauabschnitt – Sanitärarbeiten
Sanitär, Trinkwasserversorgungsanlage nach TrinkwV und VDI 6023.
Hechtsh. Straße
55130 Mainz
Art und Umfang der hauptsächlichen Bauleistungen:
Installation von Trinkwasserleitungen samt Montagegestellen und Sanitärer – Ausstattung Installation von Trinkwasserleitungen DN 15 bis DN 50 samt Armaturen, Anschlüssen und Brandschutzdurchführungen Selektive Demontage- und Rückbauarbeiten Nebenleistungen, Kernbohrarbeiten, Beschilderung, Anlagendokumentation.
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angeboteper E-Mail oder Telefax erfüllen, nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes/Wohnortes,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zu schweren Verfehlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Befähigung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Diese Befähigung weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärungen, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
— Erklärung über Gesamtumsatz sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Vergabegegenstand ist, während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
— Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte,
— Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt.
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von 6 Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriertist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
1. Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG);
2. Sicherheitsleistung: Ist, gemäß Ziffer 6 der BVB-Bau, ab [Betrag gelöscht] EUR (Netto) zu erbringen!
3. Angaben zum Handelsregistereintrag und/oder Berufsgenossenschaft.
4. Angaben zum beabsichtigten Einsatz (Zahl) von Mitarbeitern auf der Baustelle.
Abschnitt IV: Verfahren
— -
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen (§ 13 EU(1)1 Satz 1 VOB/A). Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Die Kommunikation (Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlich der Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes. Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB/Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland