Traglufthalle Taubertsbergbad Mainz – 30011251 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2020-0125
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheinallee 41
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-taubertsbergbad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Traglufthalle Taubertsbergbad Mainz – 30011251
Lieferung und Montage einer Traglufthalle im Freibad des Taubertsbergbades, Mainz für die Mainzer Stadtbad GmbH.
Im Zuge der Hallenbadsanierung soll das 50 m Freibadbecken (51 x 22 m) in den Wintermonaten mit einer Traglufthalle überdacht werden. Die Traglufthalle soll in dieser Zeit den Schul- und Vereinssport sowie auch den öffentlichen Badebetrieb an diesem Standort sicherstellen. Aus diesem Grund muss die Infrastruktur, wie Duschen, WC und Umkleiden im direkten Umfeld, also im Bereich der Badeplatte, also auch innerhalb der Traglufthalle sichergestellt werden. Nach Rückbau der Traglufthalle für die Freibadsaison bleiben die Container stehen und werden weiter genutzt. Der Auf- und Abbau erfolgt also bei stehender Containeranlage.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen. Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistung gemäß Titel 97.1. „Planungsunterlagen“. Nach Erlangung der Baugenehmigung erfolgt der Abruf der zweiten Auftragsstufe, die die gesamte weitere Leistung gemäß Leistungsverzeichnis umfasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
b. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
c. Erklärung, dass keine rechtskräftig festgestellte Verfehlung nach StGB §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 299, 333, 334 gegen den Bieter vertretende Personen vorliegt,
d. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, auch wenn sich die Straftat gegen jedweden Dritten richtet,
e. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,
f. soweit vorhanden: Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
g. Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.12.2010; (es kann hierfür die Mustererklärung 3 unter:
https://lsjv.rlp.de/de/buergerportaleservice/downloads/arbeit/ – „LLTG – Mustererklärungen und Merkblatt“ verwendet werden), oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
h. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall) bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung,
i. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
j. Aussagekräftige Darstellung des Unternehmens,
k. Eigenerklärung über die Eigentümerstruktur des Bewerbers sowie die Beteiligungsverhältnisse anderer Unternehmen am Unternehmen des Bieters, sowie des Bieters an anderen Unternehmen,
l. Darstellung des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 5 Jahre im Bereich Schwimmbad und Wellness/Sauna, sowie im Bereich der Generalplanung und Projektmanagement.
m. Eigenerklärung welche Leistungen selbst/im Rahmen der Bietergemeinschaft und welche durch Subunternehmer erbracht werden sollen.
n. 3 Referenzen über vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre:
Traglufthalle über Schwimmbecken mit Mindestmaß 50 x 20 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.