Arbeitsmarktmaßnahme SGB II: Perspektivenwerkstatt U27 Referenznummer der Bekanntmachung: JC-31200-PW 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 25
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vulkaneifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktmaßnahme SGB II: Perspektivenwerkstatt U27
Der Landkreis Vulkaneifel schreibt als zugelassener kommunaler Träger im Sinne des § 6a SGB II die Vergabe einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach den §§ 16 (1) SGB II und 45 SGB III aus. Konkret handelt es sich um eine Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ziel der Maßnahme ist eine Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bzw. deren Integration in diesen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Menschen im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuchs (SGB), Zweites Buch (II) mit 16 Teilnehmerplätzen an den Standorten 54550 Daun oder 54568 Gerolstein. Zielgruppe der Maßnahme sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) im Sinne des SGB II die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, teilweise ohne Schulabschluss und ohne abgeschlossene Erstausbildung; die Zielgruppe umfasst Personen mit und ohne Migrationshintergrund. Maßnahmeziel ist die Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt bzw. deren Integration in diesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gerolstein
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54568
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131160
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.