Ausschreibung von Versicherungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: GKM-2020-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Koblenzer Str. 115-155
Ort: Koblenz am Rhein
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Versicherungsleistungen
Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadens-Versicherung für die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH incl. Tochterunternehmen MVZ Mittelrhein GmbH und GZ Service GmbH. Versicherungssummen: Betriebs-/Berufs-Haftpflicht-Versicherung: 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden 3-fach maximiert; [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, ohne Selbstbehalt, 3-fach maximiert; Versicherungsprinzip: Schadenereignisdeckung (Occurrence-Prinzip).
56073 Koblenz am Rhein
Absicherung der betrieblichen Haftpflichtrisiken der Auftraggeberin mit den Tochterunternehmen MVZ Mittelrhein GmbH und GZ Service GmbH, einschließlich der persönlichen Haftpflicht aller Betriebsangehörigen. Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung (incl. Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung auf Occurrence-Basis (zwingend):
Versicherungssummen zur Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung: 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden; 3-fach maximiert, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden; 3-fach maximiert, Versicherungssummen zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sachschäden, 1-fach maximiert, zusätzlich zur Umweltschadenversicherung die Zusatzbausteine 1 und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden 1-fach maximiert, kein genereller Selbstbehalt.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisches Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haftpflichtversicherung
Postanschrift: Raiffeisenplatz 1
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6115330
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ruv.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.