Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Einheiten Aspisheim und Horrweiler; Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-00-902 III
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elisabethenstraße 1
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Einheiten Aspisheim und Horrweiler; Objektplanung
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen plant für die Feuerwehreinheiten Aspisheim und Horrweiler den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Horrweiler.
Baugrundstück Aspisheimer Straße
55457 Horrweiler
Auf die Projektbeschreibung in der Aufforderung zur Verhandlung wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift: Am Alten Markt 4
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YH3C
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.