Wohnbau Mainz GmbH Schonsteinfegerleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Martin-Luther-King-Weg 20
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131 / 807-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnbau Mainz GmbH Schonsteinfegerleistungen
Die Wohnbau Mainz GmbH schreibt die Schornsteinfegerleistungen gemäß BIMSCH für 520 Feuerstättenbescheide aus. Sämtliche zu prüfende Gebäude befinden sich in diversen Stadtteilen der Stadt Mainz.
Liegenschaften im Stadtgebiet und einzelnen Stadtteilen von Mainz
Es handelt sich im Jahr 2021-2023 um durchschnittlich 2985 Abgaswegeüberprüfungen 422 Immissionsschutzmessungen 1722 Schornsteinfegerkehrungen 138 Dichtigkeitsprüfungen an Abgasleitungen und 2 Feststoffmessung.
Es gilt das LTTG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Mitarbeiter müssen zugelassen sein gemäß Kehr- und Überprüfungsverordnung (KUEO), Bundesimmissionsschutzgesetz (1 BImSchV), Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG),
2. Der AN muss die Qualifikation des Schornsteinfegermeisters oder vergleichbar besitzen,
3. Eigenerklärungen des Bieters, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-10 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben,
2. Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:
— Personenschäden (für die einzelne Person), Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und dass diese Deckungssummen jeweils
Für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Geforderte Eignungsnachweise (§§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
1. Der AN muss ein Onlineportal zur Verfügung stellen, indem die Mess-, Kehr- und Mängelbescheide sowie den dazugehörigen Formblättern abgerufen werden können und diese für 10 Jahre gesichert sind. (siehe Punkt 3.6. der Rahmenvereinbarung.),
2. Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
3. Vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Angaben:
— 1 Referenzen aus der Erbringung von Schornsteinfegerleistungen im Wohnungsbestand.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
— Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Beschreibung der Art und des Leistungsumfanges,
— Angabe des Auftragssumme (brutto),
— Angabe des Ausführungszeitraums (von/bis),
— Fehlen vorgenannte Angaben vollständig oder teilweise, so kann dies zur Abwertung bis hin zur Nichtwertung der jeweiligen Referenz führen.
— Als Referenz nicht ausreichend ist der Nachweis des Abschlusses eines Rahmenvertrages, wenn aus diesem nicht hervorgeht, welche Leistungen genau vom Bewerber ausgeführt wurden.
— Sprache (Deutsch),
— Eigene Kräfte.
Allgemeiner Hinweis Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nachweisen in anderer Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d. h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag die in 1.10) genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
Beruf: Der AN muss die Qualifikation des Schornsteinfegermeisters oder vergleichbar besitzen Eigenerklärungen gemäß Muster:
— Eigenerklärungen zur Eignung,
— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Letztes Halbjahr 2024
Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen, können Sie diese bis zum 6.1.2021 um 10.00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft nur über die Vergabeplattform von Subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse https://www.subreport.de/E47855286 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als „https“) abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.
Rügefristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt GWB.
Bei Vertragsabschluss gelten die Datenschutzbestimmungen der Wohnbau Mainz GmbH. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.wohnbau-mainz.de/datenschutz/.
Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, diesen erreichen Sie unter [removed].
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]