20D0114 – Patronatsbau, Kloster Arnstein – Sanierungsmaßnahmen an der Klosterkirche – 1. Bauabschnitt – Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Goethestraße 9
Ort: Diez
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 65582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBB.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
20D0114 – Patronatsbau, Kloster Arnstein – Sanierungsmaßnahmen an der Klosterkirche – 1. Bauabschnitt – Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Die Gesamtmaßnahme wird in 3 Bauabschnitten ausgeführt. Gegenstand des VGV-Verfahrens ist nur der 1. Bauabschnitt.
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung für die denkmalgeschützte romanische Klosterkirche Arnstein. Sie wurde zw. 1176 u. 1180 errichtet und 1208 eingeweiht. Die Kirche ist das bedeutendste mittelalterliche Bauwerk an der unteren Lahn und wird als Pfarr- u. Klosterkirche genutzt. Eigentümer ist die Kirchengemeinde Seelbach. Sie unterliegt dem Patronat des Landes, welches auch zum Erhalt des Bauwerks verpflichtet ist, dies beinhaltet die Sanierung der „Außenhülle“ (Dach, Dachstuhl, Fassade, Mauerwerk).
Maßnahmen an der Innenschale werden eigenständig, durch einen von der Kirchengemeinde beauftragten Architekten sowie Sonderfachleuten und Restauratoren, betreut und koordiniert.
Daten zum Kirchengebäude: Nettogrundrissfläche ca. 683 m2, Abmessungen ca. 50 x 28 m, Turmhöhe ca. 40 m, Höhe des Kirchenschiffes, Mittelbau ca. 25 m.
Obernhof (Lahn)
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Klosterkirche Arnstein, Leistungsphasen (LPH) 5-6 gem. § 51 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen der LPH 5-8, insbesondere:
— Ausführungsplanung und Werkstattzeichnung gem. § 51 Anlage 14. Konstruktion und Nachweis der Anschlüsse im Stahl- u. Holzbau,
— Leistungen aus dem Leistungsbild Gebäude und vergleichbarer Art, unter anderem:
— Aufstellen der Leistungsverzeichnisse für Zimmer- u. Holzbauarbeiten,
— Abstimmen u. Koordinieren der Schnittstellen,
— Ermittlung der Kosten,
— Mitwirken an der Leistungsbeschreibung für statische Sicherungsmaßnahmen,
— Prüfen und Werten von Angeboten,
— Mitwirken bei der Auftragserteilung,
— Überwachung der Ausführung,
— Dokumentation des Bauablaufs, Führen eines Bautagebuches,
— Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
— Rechnungsprüfung einschließlich Prüfung von Nachträgen u. Aufmaßen,
— Kostenkontrolle,
— Mitwirken bei der Organisation u. Durchführung der Abnahme, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB,
— Fachbauleitung für statisch konstruktive Maßnahmen und statische Sicherungen an Gewölben, Mauerwerk, Türmen und Außenwänden.
Eine statische Berechnung liegt in geprüfter Ausfertigung vor und ist die Grundlage der Ausführung.
Ein statisch konstruktives Gutachten und eine weitergehende, umfassende Bestandsuntersuchung sind bereits erfolgt und beinhalten:
— Erstellung von Bestandsplänen des Gebäudes (Vermessung),
— Umwelttechnische Schadstoffuntersuchung,
— Erkundung der Baugrundverhältnisse,
— Untersuchung des Holztragwerks und der Gewölbe,
— Schadensuntersuchung verbauter Hölzer durch Schädlinge,
— Untersuchung und Bewertung der Dacheindeckung.
Auf Grundlage dieser Untersuchungen wurde gemeinsam mit den Vertretern des Bauherrn, des Nutzers und der Denkmalfachbehörden ein Sanierungsprogramm erarbeitet und abgestimmt.
Ziele der Sanierung:
— Ertüchtigung des Dachtragwerks,
— Erneuerung der gesamten Dachschalung u. Naturschiefereindeckung inkl. Klempnerarbeiten,
— Stabilisierung des Bauwerks an Gewölben,
— Einbau sichtbarer Edelstahl-Spannanker, zur Aufnahme der Schubkräfte aus den Gewölben,
— Kraftschlüssiges Verfüllen der Gewölberisse und sämtlicher anderer Risse mit Injektionsmörtel.
Die beauftragten Leistungen seitens der Kirche an der Innenschale sind teilweise Voraussetzung für die statischen Sicherungen. Die vorliegende Planung ist unter Mitarbeit von verschiedenen Sonderfachleuten erarbeitet worden. Um die gleichzeitige Zielsetzung einer wirtschaftlichen Bauausführung zu ermöglichen, wurden bei der Festlegung der Bauabschnitte auch die Bauabläufe in Abhängigkeit von der komplexen Gebäudekubatur und die notwendigen Baustelleneinrichtungen berücksichtigt. Die sich ergebenden Schnittstellen sind, terminlich und ausführungstechnisch mit den an der Innenschale Tätigen, abzustimmen.
Für die Landesmaßnahmen wurden Gesamtkosten von rd. 11,75 Mio. EUR für 3 Bauabschnitte ermittelt. Im 1. Bauabschnitt, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist, werden beide Westtürme, Dächer und Außenwände des Westchores und die Vorhalle saniert. Für die Maßnahmen stehen 2,8 Mio. EUR (KG 300-600) brutto zur Verfügung. Die Bauausführung ist von 01/2022 bis 12/2023 geplant.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 51 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und Besondere Leistungen der LPH 7 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI) und Leistungsstufe 4 (Besondere Leistungen der LPH 8 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20D0114 – Patronatsbau, Kloster Arnstein – Sanierungsmaßnahmen an der Klosterkirche – 1. Bauabschnitt – Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.