Servicebetrieb Koblenz_Arbeitnehmerüberlassung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-70-1518-EO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Servicebetrieb Koblenz_Arbeitnehmerüberlassung
Die Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Kommunaler Servicebetrieb Koblenz, schreibt den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen über die Erbringung von Zeitarbeitnehmerüberlassungsleistungen als Rahmenvertrag mit jeweils einem Wirtschaftsunternehmen losweise europaweit im offenen Verfahren nach VgV aus.
Koblenz
Kommunaler Servicebetrieb Koblenz
Hans-Böckler-Straße 8
56070 Koblenz
Los1:
Es wird die Inanspruchnahme von Zeitarbeitnehmer für die Tätigkeit als Müllwerker im Stadtgebiet Koblenz als Arbeitnehmerüberlassungsrahmenvertrag gem. Anlage A-1 dieser Leistungsbeschreibung ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Ver- und Entleiher, sofern hierzu die Zustimmung des Personalrats vorliegt, einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Leistungszeit beträgt zunächst 24 Monate und läuft ohne weitere Kündigungsnotwendigkeit mit Ablauf des 28.2.2023 aus. Leistungsbeginn ist der 1.3.2021, sofern der Auftrag bis zu diesem Zeitpunkt vergeben ist. Ansonsten verschiebt sich der Leistungsbeginn und -ende entsprechend.
Cochem-Zell
Betriebsstandort
Nikolaus-Otto-Straße 4
56812 Cochem-Brauheck
Los 2: Es wird die Inanspruchnahme von Zeitarbeitnehmer für die Tätigkeit als Müllwerker im Kreisgebiet Cochem-Zell als Arbeitnehmerüberlassungsrahmenvertrag gem. Anlage A-2 ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Ver- und Entleiher, sofern hierzu die Zustimmung des Personalrats vorliegt, einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Leistungszeit beträgt zunächst 24 Monate und läuft ohne weitere Kündigungsnotwendigkeit mit Ablauf des 28.2.2023 aus. Leistungsbeginn ist der 1.3.2021, sofern der Auftrag bis zu diesem Zeitpunkt vergeben ist. Ansonsten verschiebt sich der Leistungsbeginn und -ende entsprechend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Formblätter einzureichen:
— Formblatt B-1: Preisblatt zu Los 1 (nur soweit auf Los 1 geboten wird),
— Formblatt B-2: Preisblatt zu Los 2 (nur soweit auf Los 2 geboten wird),
— Formblatt B-3: Erforderliche Bieterangaben zu Los 1 (nur soweit auf Los 1 geboten wird),
— Formblatt B-4: Erforderliche Bieterangabe zu Los 2 (nur soweit auf Los 2 geboten wird).
Auf gesonderter vom Bieter zu erstellender Anlage sind die folgenden Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (s. Ziffer 7.1.2 Leistungsbeschreibung),
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die Mitarbeitereinsätze (s. Ziffer 7.1.3 Leistungsbeschreibung).
Mit dem Angebot sind, soweit erforderlich einzureichen:
Formblatt 234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft
Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen des Formblatt 124 durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. (s. Ziffer 7.1.1 Leistungsbeschreibung).
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse),
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jeden vollendeten Werktag 03 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Gaeb-Datei:
Leider können wir Ihnen zu dieser Ausschreibung keine Gaeb-Datei zur Verfügung stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYHU5.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland