RV Unterstützungsleistungen Broadcast-IT und broadcastnahe Infrastruktur-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-185-OV-20-011
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: ZDF-Str. 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Unterstützungsleistungen Broadcast-IT und broadcastnahe Infrastruktur-Systeme
Das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen zur Beauftragung von Unterstützungsleistungen für Broadcast-IT Systeme (Los 1) und broadcastnahe Infrastruktur-Systeme (Los 2) mit maximal 5 Unternehmen pro Los abzuschließen.
Die Ermittlung der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt anhand der zum Submissionstermin eingereichten Stundenverrechnungssätze (Maximalpreise) (vgl. Vergabeunterlagen und insbesondere Preisblatt); der Zuschlag soll jeweils an die 5 günstigsten Anbieter pro Los erteilt werden.
Die Abrufe erfolgen auf Grundlage einer Einzelbestellung mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung in Euro nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb in Form sog. Miniwettbewerbe zwischen den Beteiligten der Rahmenvereinbarung (vgl. Ziffer 3 der Besonderen Vertragsbedingungen) in welchem ein nochmaliger Preiswettbewerb erwartet wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Gegenstand des vorliegenden Wettbewerbs ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Rahmenvertragspartner pro Los über Unterstützungsleistungen für Broadcast-IT Systeme (Los 1) und broadcastnahe Infrastruktur-Systeme (Los 2).
Die Rahmenvereinbarungen ermöglichen auch die Beauftragung einzelner definierter Leistungen mit werkvertraglichem Charakter. Leistungsabrufe erfolgen in diesen Fällen aufgrund einer gesonderten Vereinbarung auf Basis der Konditionen der Rahmenvereinbarungen.
Die Rahmenvereinbarungen schreiben die Stundenverrechnungssätze (vgl. Preisblätter) und die Vertragszeiträume fest.
Das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen zur Beauftragung von Unterstützungsleistungen für Broadcast-IT Systeme (Los 1) und broadcastnahe Infrastruktur-Systeme (Los 2) mit maximal 5 Unternehmen pro Los abzuschließen.
Die Ermittlung der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt anhand der zum Submissionstermin eingereichten Stundenverrechnungssätze (Maximalpreise) (vgl. Vergabeunterlagen und insbesondere Preisblatt); der Zuschlag soll jeweils an die 5 günstigsten Anbieter pro Los erteilt werden.
Die Abrufe erfolgen auf Grundlage einer Einzelbestellung mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung in Euro nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb in Form sog. Miniwettbewerbe zwischen den Beteiligten der Rahmenvereinbarung (vgl. Ziffer 3 der Besonderen Vertragsbedingungen) in welchem ein nochmaliger Preiswettbewerb erwartet wird.
Für Los 1 „Unterstützungsleistungen Broadcast-IT Systeme“ sagt das ZDF eine Mindestabnahme von Leistungen im Wert von [Betrag gelöscht] EUR im ersten Jahr verbindlich zu. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung für das ZDF. Das ZDF schätzt aus Los 1 der Rahmenvereinbarung, Leistungen im Wert von ca. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr abzurufen. Ein Anspruch des AN auf Ausschöpfung des geschätzten Abrufvolumens besteht nicht.
Für Los 1 „Unterstützungsleistungen Broadcast-IT Systeme“ sagt das ZDF eine Mindestabnahme von Leistungen im Wert von 50 000 EUR im ersten Jahr zu. Aufgrund stattfindender Miniwettbewerbe vor Beauftragung der Einzelabrufe, kann jedoch keinem der Rahmenvertragspartner ein konkretes Abrufvolumen zugesagt werden. Das ZDF schätzt aus Los 1 der Rahmenvereinbarung, Leistungen im Wert von ca. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr abzurufen. Ein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Ausschöpfung des geschätzten Abrufvolumens besteht nicht. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für das ZDF.
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 10
Die Eignungsliste gemäß III.1.3) „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ für Los 2 wurde überarbeitet:
Das A-Kriterium 4.2.2 lautet nun:
„Sehr gute Expertise in der vernetzten Produktionslandschaft im speziellen CMS-Systeme, Schnitt- und Grafikproduktion (exemplarisch AVID, VizRT und Adobe)) im Umfeld der Netzwerkinfrastrukturen (exemplarisch Cisco und Brocade), sowie mit dem Einsatz von Speichersystemen (exemplarisch NetApp oder Dell EMC Isilon) und optimalerweise im Serverumfeld (exemplarisch HPE).“
Das A-Kriterium 4.2.5 lautet nun:
„Gute Fachkenntnisse in einer größeren CISCO Netzwerkumgebng (Catalyst, NEXUS) und Brocade Fabrics (Directors, Switches).“
Das A-Kriterium 4.2.6 lautet nun:
„Gute Expertise von NetApp- oder Dell EMC Isilon-Speichersystemen.“
Für Los 1 & 2 gilt:
Zusätzlich zu den Referenzen, bestätigt der Bieter mittels Eigenerklärung, dass er für jedes der aufgeführten Eignungskriterien über eine langjährige (mind. 5-jährige) praktische Berufserfahrung verfügt.