Regeneration betriebsrelevanter Sanitätsausstattung im BwZKrhs Koblenz und im ZentrLuRMedLw Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EA LA044 4A711
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Regeneration betriebsrelevanter Sanitätsausstattung im BwZKrhs Koblenz und im ZentrLuRMedLw
Los 1:
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz:
Ab Vertragsschluss sollen durch einen Generalunternehmer (GU) zur Regeneration neue einheitlich marktverfügbare Apparaturen und Geräte für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz beschafft werden. Wie in der Leistungsbeschreibung spezifiziert, sind die Geräte/Systeme für das BwZKrhs Koblenz vom Auftragnehmer zu liefern, aufzubauen, anzuschließen, in das IT/MIT-System einzubinden, zu kennzeichnen, zu übergeben und das Personal ist zu schulen. Zudem ist eine Abnahme unter Beteiligung des Bedarfsträgers durchzuführen.
Los 2:
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung im Betrieb des Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in der neu errichteten Infrastruktur am Standort Köln-Wahn:
Ab Vertragsschluss sollen durch einen Generalunternehmer (GU) zur Regeneration neue einheitlich marktverfügbare Apparaturen und Geräte für den medizinischen- und den Labor-Bereich des Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe (ZentrLuRMedLw) der Bundeswehr beschafft werden. Diese Geräte regenerieren bestehende Bestandgeräte und bringen keine neuen Fähigkeiten ein. Der Zeitpunkt zur Lieferung und Integration in die bestehende Infrastruktur beginnt ab 1.3.2022. Das ZentrLuRMedLw wird von Fürstenfeldbruck nach Köln-Wahn verlegt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt für den neuen Standort Köln-Wahn die Belieferung und Inbetriebnahme der neu zu regenerierenden Geräte. Die Verlegung der Bestandsgeräte von Fürstenfeldbruck nach Köln-Wahn ist nicht Bestandteil des hier beschriebenen Auftrages und erfolgt in eigener Zeitplanung und Verantwortung durch die Bundeswehr.
Durch die Neuerrichtung des neuen Standortes Köln-Wahn sind Infrastruktur-Maßnahmen zu berücksichtigen, die die Inbetriebnahme der Geräte beeinflussen können. Daher sind besondere Managementaspekte hinsichtlich Anforderungen und Integration relevant.
BwZKrhs Koblenz
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von Sanitätsausstattung und weitere Leistungen gem. Ausschreibungsunterlagen.
Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von Sanitätsausstattung und weitere Leistungen gem. Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Qualitätssicherungssystem gemäß den EU-Richtlinien oder den Normen DIN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485 (oder vergleichbar) (Bescheinigung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen),
— Angabe von mindestens 3 Referenzen zum Nachweis der Eignung (formlose Eigenerklärung),
— Nachweis der Qualität des Projektleiters (formlose Eigenerklärung).
I. Die jeweilige Referenz muss mindestens die folgenden Standards erfüllen:
A) Kunde/ Branche:
Krankenhäuser, öffentlicher Bereich oder Streitkräfte.
B) Leistungsgegenstand:
Vergleichbare Geräte in den Referenzen gemäß den jeweiligen gem. Ausschreibung.
C) IT-Anbindung:
Maßnahmen zur erfolgreichen Integration.
D) Auslieferungsgebiet:
Bundesweit oder vergleichbar.
II. Für die medizinisch-technischen Belange während der Baudurchführung ist ein sachkundiger und erfahrener Fachbauleiter Medizintechnik einzusetzen. Die Sachkunde und Erfahrung muss nachgewiesen werden durch:
a) branchennaher Abschluss (Fachhochschule, Technische Hochschule oder Universität),
b) Angabe mindestens eines Referenzprojekts (mit dieser Ausschreibung vergleichbarer Umfang und Inhalt) in den letzten 5 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit