Roh-, Tief- und Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SWBD-2020-0011
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Salinenstraße 36
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-duerkheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Roh-, Tief- und Stahlbauarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rohbauarbeiten, bestehend aus übergeordneter Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Kampfmittelsondierung, Erdarbeiten mit Spezialtiefbau und Wasserhaltung, Beton- und Stahlbetonarbeiten, TGA Rohbau sowie Stahl- und Holzbauarbeiten.
Die Leistung beinhaltet grundsätzlich das Herstellen, Liefern, Transportieren bis zum Einbauort und Einbauen aller Haupt- und Nebenbaustoffe, Hilfsmittel und Befestigungsmaterialien sowie alle Vor- und Nachbehandlungsarbeiten.
Kurbrunnenstraße 28
67098 Bad Dürkheim
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rohbauarbeiten, bestehend aus übergeordnete Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Kampfmittelsondierung,
Erdarbeiten mit Spezialtiefbau und Wasserhaltung, Beton- und Stahlbetonarbeiten, TGA Rohbau, sowie Stahl- und Holzbauarbeiten, für die Erweiterung des Freizeitbades „Salinarium“. Dieses wird um einen eigenständigen Thermenbereich mit Sauna, Wellnes-Abteilung und Thermenrestaurant ergänzt. Die Leistung beinhaltet grundsätzlich das Herstellen, Liefern, Transportieren bis zum Einbauort und Einbauen aller Haupt- und Nebenbaustoffe, Hilfsmittel und Befestigungsmaterialien sowie aller Vor- und Nachbehandlungsarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen /Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) – darüber, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht,
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) – über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 e EU VOB/A einschließlich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation oder anstelle der Nachweise zu 1. bis 2.:
— Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Registrierungsnummer, unter der der Bieter in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist oder
— Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) betreffend der in Teil III und Teil IV A der EEE abgefragten Angaben.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1.-2. vorzulegen bzw. der Präqualifikationsnachweis/Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice).
Der Nachweis gemäß Ziffer 1. ist auch von präqualifizierten Bietern zusätzlich zum Präqualifikationsnachweis mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme erreichen.
Zu Ziffer 1: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung – über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
2. namentliche Nennung und Vorlage des Erfahrungsnachweises – zunächst nur Eigenerklärung – des für die Leistungserbringung vorgesehen Bauleiters.
— zu Ziffer 1: Der Nachweis muss Ort, Inhalt, Auftraggeber und Datum der Abnahme der Referenzleistung erkennen lassen,
— zu Ziffer 2: Der Erfahrungsnachweis muss die Qualifikation und Erfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen erkennen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden,
Welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa per Post, per Telefax oder per e-mail, sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ein kostenloses „Bietertool“ erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
Verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.