Ordnungsmaßnahme Grundwassersanierung OGW 3 – Planungs- und Überwachungsleistungen zum Neubau der Grundwassersanierungsanlage auf dem PFAFF-Areal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lauterstr. 2
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kaiserslautern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ordnungsmaßnahme Grundwassersanierung OGW 3 – Planungs- und Überwachungsleistungen zum Neubau der Grundwassersanierungsanlage auf dem PFAFF-Areal
Die bestehenden Pump & Treat Anlagen auf dem PFAFF-Areal arbeiten nicht mehr im wirtschaftlichen Bereich. Eine Optimierung zur Effizienzsteigerung durch Anpassung der Fördermengen und Brunnenstandorte ist nur begrenzt möglich. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb von den 3 dezentralen Anlagen inmitten späterer Bauflächen einer anspruchsvollen Standortnutzung entgegensteht. Daher ist der Ersatz neuer Behandlungsanlagen erforderlich. Dies soll durch eine zentrale Anlage und den Einsatz neuer Technologien erfolgen. Die letzte Variantenbetrachtung ergab eine Anlage mittels Strippung, Reinigung der Gasphase mittels KATOX, Reinigung restlicher Konzentrationen in der Wasserphase mittels Wasseraktivkohle. Es sollen Ergänzungsmaßnahmen zur Pump & Treat Sanierung erörtert werden, die den Betrieb der Aufbereitungsanlage optimieren können. Teil der Leistungen ist ebenfalls die Festlegung eines neuen Standortes der Grundwassersanierungsanlage in der Nähe der Sanierungsbrunnen. Das Grundwassermessstellennetz ist zu prüfen und zu optimieren. Die Ergebnisse werden per wasserrechtlichem Antrag an die zuständige Behörde geleitet.
Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des im Jahr 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau von Gebäuden sowie die Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor. Da durch die ehemalige Nutzung des Geländes ebenfalls das Grundwasser mit Schadstoffen (LHKW) belastet worden ist, wird eine Abstromsicherung durchgeführt und eine aktive Sanierung des Grundwassers angedacht. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen.
Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) vollständig neu errichtet werden. Der endgültige Leitungsbau für die Grundwassersanierung erfolgt in Abhängigkeit der Erschließung bis Ende 2026.
Ausgeschrieben werden Planungs- und Überwachungsleistungen (inkl. Inbetriebnahme, Dokumentation und besondere Leistungen) zum Neubau der Grundwassersanierungsanlage, zur Optimierung des Sanierungsprozesses im Zuge der Sanierung und zur Planung, Ausschreibung, (Fach-)Bauüberwachung, Auswertung und Bewertung von Pumpversuchen. Weiterhin ist die genehmigungsrechtliche Sanierungsplanung Gegenstand der Planungsleistungen sowie die Erstellung des Sanierungsplanes. Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Ergänzen und Fortschreiben eines Grundwasser- und Schadstofftransportmodells,
— Planung, Ausschreibung, (Fach-)Bauüberwachung, Auswertung und Bewertung von Isotopenuntersuchungen,
— Besondere Leistungen.
Die Objektplanung Lph 1-9 für den Neubau der Grundwassersanierungsanlage mit zugehörigen Leitungen wird den Ingenieurbauwerken §41 (4) der HOAI zugeordnet. Danach sind Ingenieurbauwerke u.a. Bauwerke und Anlagen für die Entsorgung von Gasen und wassergefährdenden Flüssigkeiten. Fachplanungen im Zusammenhang mit der technischen Ausrüstung sind nicht vorgesehen, da für die Anlagentechnik eine Ausschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) erfolgen soll, so dass die Technik vom Lieferanten der Anlage geplant wird. Das Honorar für die Objektplanung richtet sich nach §44 (1) HOAI unter Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten für die technische Ausrüstung gemäß §42 (2) HOAI.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Keine Begrenzung der Bewerberzahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019 nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2016-2020) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Planungs- und Überwachungsleistungen zum Neubau einer Grundwassersanierungsanlage zur Sanierung von CKW,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Standortsuche einer Grundwassersanierungsanlage inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung zum Neubau einer Grundwassersanierungsanlage,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Erstellung und/oder Fortschreibung eines Grundwasser- und Schadstofftransportmodells,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Erstellung einer Genehmigungsplanung für eine Grundwassersanierungsmaßnahme,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung, Ausschreibung, (Fach-)Bauüberwachung, Auswertung und Bewertung von Isotopenuntersuchungen,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung, Ausschreibung, (Fach-)Bauüberwachung, Auswertung und Bewertung von Pumpversuchen.
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2016-2020) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Planungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau einer Grundwassersanierungsanlage zur Sanierung von CKW.
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBI. I S. 1474).
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