Erneuerung der IT-Infrastruktur für die KZV Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 20-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brunhildenstr. 1
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kzvrlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der IT-Infrastruktur für die KZV Rheinland-Pfalz
Die Auftraggeberin plant ab Januar 2021 den Umzug der bisherigen Zahnärztehäuser in Ludwigshafen, Mainz und Koblenz in ein neues, gemeinsames Mietobjekt in Mainz. Zur Bewältigung der täglich anfallenden Aufgaben muss die Auftraggeberin am neuen Standort auf eine erneuerte, leistungsfähige, ausfallsichere und zuverlässige informationstechnische Infrastruktur zugreifen können.
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Erneuerung der IT-Infrastruktur.
Die Auftraggeberin plant ab Januar 2021 den Umzug der bisherigen Zahnärztehäuser in Ludwigshafen, Mainz und Koblenz in ein neues, gemeinsames Mietobjekt in Mainz. Zur Bewältigung der täglich anfallenden Aufgaben muss die Auftraggeberin am neuen Standort auf eine erneuerte, leistungsfähige, ausfallsichere und zuverlässige informationstechnische Infrastruktur zugreifen können.
Im Wesentlichen hat die Auftraggeberin folgende Anforderungen an die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zur Erneuerung der IT-Infrastruktur für die KZV Rheinland-Pfalz:
Lieferleistungen von Hardware-Funktionskomponenten
— Netzwerk-Infrastruktur,
—— Switche in verschiedenen Leistungsklassen,
—— Funktionskomponenten für die WLAN-Infrastruktur,
—— Redundantes Firewall-System,
— Zentrale Server-Systeme,
—— Server-Systeme für die hyperkonvergente IT-Infrastruktur,
—— Server-Systeme für die Virtualisierungs-Umgebung des Herstellers „Oracle“,
— Speicher-Systeme,
— System zur Datensicherung und Datenwiederherstellung,
— Thin Clients.
Überlassung von Software-Funktionskomponenten
Dienstleistungen zur Erneuerung der IT-Infrastruktur
— Allgemeine Dienstleistungen,
—— Kick-off-Meeting,
—— Ausleuchtung für die WLAN-Infrastruktur,
—— Projektplanung und Projektmanagement,
—— Detailplanung inklusive Sicherheitskonzept für die IT-Infrastruktur,
—— Erstellen der Dokumentation,
—— Reinigung der Montageorte,
—— Rücknahme des Verpackungsmaterials,
— Leistungen zur Integration,
—— Aufbau und Montage aller Funktionskomponenten,
—— Geräte- und Systemprüfung,
—— Konfiguration, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme,
—— Migrationsleistungen,
—— Abnahmeverfahren in Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin,
—— Schulungen,
—— Probebetrieb,
— Serviceleistungen über einen Zeitraum von 12 Monaten mit zweimaliger optionaler Verlängerung um jeweils 12 Monate,
—— Technische Unterstützung zu üblichen Bürozeiten (Hotline),
—— Software-Pflege,
—— Instandhaltungsleistungen für Hardware-Funktionskomponenten,
—— Software-Pflege für Software-Funktionskomponenten,
—— Optionale Unterstützung vor Ort.
— Serviceleistungen über einen Zeitraum von 12 Monaten mit zweimaliger optionaler Verlängerung um jeweils 12 Monate,
— Optionale Unterstützung vor Ort.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der IT-Infrastruktur für die KZV Rheinland-Pfalz
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.