Prüfung elektrischer Anlagen nach der DGUV V3 für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11-25-RPS-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektrischer Anlagen nach der DGUV V3 für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung von elektrischen Anlagen nach der DGUV V3 incl. Dokumentation für die Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Die Prüfungen sind auf Grundlage der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS1203) durchzuführen.
Region West
Die jeweiligen Standorte der zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 1 „Objektbeschreibungen Region West") zu entnehmen.
Die Prüfungen sind an derzeit 7 Standorten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durchzuführen.
Die zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 1 „Objektbeschreibungen Region West") zu entnehmen.
Die Durchführung der Prüfungen hat am 15.3.2021 zu beginnen und muss bis zum 31.5.2021 abgeschlossen sein.
Region Süd
Die jeweiligen Standorte der zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 2 „Objektbeschreibungen Region Süd") zu entnehmen.
Die Prüfungen sind an derzeit 7 Standorten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durchzuführen.
Die zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 2 „Objektbeschreibungen Region Süd") zu entnehmen.
Die Durchführung der Prüfungen hat am 15.3.2021 zu beginnen und muss bis zum 31.5.2021 abgeschlossen sein.
Region Nord
Die jeweiligen Standorte der zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 3 „Objektbeschreibungen Region Nord") zu entnehmen.
Die Prüfungen sind an derzeit 7 Standorten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durchzuführen.
Die zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 3 „Objektbeschreibungen Region Nord") zu entnehmen.
Die Durchführung der Prüfungen hat am 15.3.2021 zu beginnen und muss bis zum 31.5.2021 abgeschlossen sein.
Region Ost
Die jeweiligen Standorte der zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 4 „Objektbeschreibungen Region Ost") zu entnehmen.
Die Prüfungen sind an derzeit 9 Standorten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durchzuführen.
Die zu prüfenden elektrischen Anlagen sind den Vergabeunterlagen (Anlage 3 für Los 4 „Objektbeschreibungen Region Ost") zu entnehmen.
Die Durchführung der Prüfungen hat am 15.3.2021 zu beginnen und muss bis zum 31.5.2021 abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden ([Betrag gelöscht] EUR); Sachschäden ([Betrag gelöscht] EUR) und Vermögensschäden inkl. Datenschutz ([Betrag gelöscht] EUR). Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
(a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen,
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Eigenerklärungen zu befähigten Personen nach DGUV V3.
2. Angabe mindestens einer Referenz, welche innerhalb der letzten 3 Jahre und einem Leistungszeitraum von 12 Monaten erbracht wurde und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3) vergleichbar ist. Es ist anzugeben, wann diese erbracht wurde; zwingend sind die Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden sein. Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über diese Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
Eine Vergleichbarkeit hinsichtlich des Umfangs ist gegeben, wenn die Referenz/en mindestens 50 % des Umfangs in Bezug auf die elektrischen Anlagen und die Standorte der auszuschreibenden Leistungen für jedes bebotene Los innerhalb von 12 Monaten aufweist/aufweisen. Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal 2 pro Los) erforderlich.
Los 1: Geboten wird auf Los 1 mit 33 elektrischen Anlagen und 7 Standorten.
Gefordert werden nun Referenzen, die nachweisen, dass mindestens 17 elektrischen Anlagen bei 4 Standorten im gleichen Zeitraum von 12 Monaten geprüft wurden.
Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal 2) erforderlich.
Los 2: Geboten wird auf Los 2 mit 44 elektrischen Anlagen und 7 Standorten.
Gefordert werden nun Referenzen, die nachweisen, dass mindestens 22 elektrischen Anlagen bei 4 Standorten im gleichen Zeitraum von 12 Monaten geprüft wurden.
Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal 2) erforderlich.
Los 3: Geboten wird auf Los 3 mit 40 elektrischen Anlagen und 7 Standorten.
Gefordert werden nun Referenzen, die nachweisen, dass mindestens 20 elektrischen Anlagen bei 4 Standorten im gleichen Zeitraum von 12 Monaten geprüft wurden.
Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal 2) erforderlich.
Los 4: Geboten wird auf Los 4 mit 44 elektrischen Anlagen und 9 Standorten.
Gefordert werden nun Referenzen, die nachweisen, dass mindestens 22 elektrischen Anlagen bei 5 Standorten im gleichen Zeitraum von 12 Monaten geprüft wurden.
Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal 2) erforderlich.
3. Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere der räumlichen und (fach-) personellen Ausstattung des Bieters.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer.
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1. Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden und/oder
2. Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben gem. § 4 Abs. 2 LTTG
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannte/n Erklärung/en von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist/sind die zuvor genannte/n Erklärung/en für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist/sind die zuvor genannte/n Erklärung/en für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQ5L
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".