Aufbau eines Nahwärmenetzes in der Ortsgemeinde Mastershausen (Los 01) Referenznummer der Bekanntmachung: 20-06-26-1200 (Rückversetzung)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Baspelt 29
Ort: Mastershausen
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56869
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mastershausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Nahwärmenetzes in der Ortsgemeinde Mastershausen (Los 01)
Die Ortsgemeinde Mastershausen hat im Kontext ihrer Zielsetzungen zur Dorfentwicklung und zur Ökologie beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Dorfes durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Dorfwärme ermittelt wurde, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Dorfwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein Beratungsbüro unterstützt wurde.
Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 300 Anschlussnehmer, die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 300 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Für das Heizwerk ist ein Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV erforderlich, da die Feuerungswärmeleistung der Holzfeuerung mindestens 2 MW beträgt.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, zwei Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils eine zweistufige Abgasreinigung mit Multizyklon und Elektro- bzw. Gewebefilter, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, ein Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein unterirdisches Hackschnitzelsilo ca. 13x6x5 m (LxBxH) mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige, etwa 20x13x7 (LxBxH) große Maschinenhalle. Letztere soll möglichst als Fertighalle ausgeführt werden.
Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen.
Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben:
Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks
Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen einschließlich der Anbindung der bestehenden privaten Sekundärnetze.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
56869 Mastershausen
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI, 2013 Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 9 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung (einschl. der Unterlagen für das Verfahren nach BImSchG) sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Am Heidepark 1a
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVDQ03
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]