19D0584 – Neubau Medienhaus auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) in Mainz, Projektsteuerungsleistungen gem. AHO Heft Nr.9, 4. Auflage, 2014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Kohl-Straße 9
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
19D0584 – Neubau Medienhaus auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) in Mainz, Projektsteuerungsleistungen gem. AHO Heft Nr.9, 4. Auflage, 2014
Gegenstand des Verfahrens sind Projektsteuerungsleistungen gem. AHO Heft Nr. 9, 4. Aufl., 2014 für den Neubau eines Medienhauses auf dem Campus der JGU Mainz in den Handlungsbereichen A-E, Projektstufen 1-5.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.9). Die Besonderen Leistungen werden optional beauftragt u. nach Erfordernis gesondert abgerufen..
Für die Maßnahme wurden ein Raumbedarfsplan, QBA u. Betriebsbeschreibungen erstellt. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor u. bildet die Grundlage für die weitere Planung u. die Leistungen des Auftragnehmers (AN). Das Flächenlayout mit funktionalen Zusammenhängen ist verbindlich..
Das Gebäude soll nachhaltig geplant u. gebaut werden. Eine Zertifizierung nach BNB ist nicht vorgesehen (nur sinngemäße Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen des Bundes)..
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, für die Ausführung der Baumaßnahme einen Generalunternehmer zu beauftragen..
Die Einschaltung eines Inbetriebnahmemanagers ist vorgesehen.
Mainz
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus auf dem Campus der JGU errichtet werden. Standort hierfür ist das Grundstück neben der Philosophischen Fakultät (Geb. 1141). Das Grundstück grenzt an die vielbefahrene Haupteinfallsstraße von Mainz (Saarstr.) und an die Straßenbahnlinie Mainzelbahn.
Die derzeit auf dem betreffenden Baufeld befindlichen Bestandsgebäude werden komplett zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Im Neubau sollen im Wesentlichen folgende Nutzungen untergebracht werden:
— Produktionsräume, Studios (Audio, Video) mit zugehörigen Lagerräumen,
— Bluescreenstudio,
— Werkstatträume mit zugehörigen Lagerräumen,
— Schnitt- und Sichtplätze (Film und Ton),
— Multimedialabore,
— Multimediahörsaal mit Abstellraum (ca. 220 qm),
— PC-Pool / E-Klausuren Raum,
— Konferenz- und Seminarräume,
— Büroräume.
Gebäudedaten:
Aktuell genehmigte HNF / NUF 1-6: ca. 6 563 m2.
Grob geschätzte Baukosten nach DIN 276:
— KG 300: ca. 30 Mio. EUR brutto,
— KG 400: ca. 15 Mio. EUR brutto.
Geplanter Projektablauf (vorbehaltlich der weiteren Entwicklung aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage):
— Erstellung HU-Bau: bis 31.8.2021,
— Baubeginn: 08/2023,
— Fertigstellung: 07/2026,
— Übergabe: 02/2027.
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes soll sinngemäß angewendet werden (BNB Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017). Eine Zertifizierung nach BNB und die Einschaltung eines BNB-Koordinators sind nicht geplant. Es sollen folgende Teilaspekte des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) betrachtet werden / Referenzgebäude Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017:
— BNB Steckbrief Nr. 1.2.3 – Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen,
— BNB Steckbrief Nr. 2.2.2 – Anpassungsfähigkeit,
— BNB Steckbrief Nr. 3.2.1 – Barrierefreiheit,
— BNB Steckbrief Nr. 4.1.6 – Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA,
— BNB Steckbrief Nr. 5.2.3 – Systematische Inbetriebnahme.
Teil der zu beauftragenden Leistung ist die Einrichtung u. Betreuung der vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten Plattform „conclude“. Der Auftragnehmer ist Ansprechpartner für die Projektbeteiligten sowie Schnittstelle zwischen den Projektbeteiligten u. den Administratoren der Plattform.
Die örtliche Präsenz des Projektleiters (PLs), des stellv. PLs sowie der Projektbearbeiter richtet sich nach den Erfordernissen des Projektfortschritts und der Arbeitsbelastung. Das Team von Projektbearbeitern ist bei Bedarf zu erweitern, sodass eine zügige Projektbearbeitung gewährleistet ist.
Der PL bzw. sein Stellvertreter müssen sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase an den regelmäßig stattfindenden projektbezogene Besprechungen teilnehmen und diese in Abstimmung mit dem AG protokollieren und moderieren.
Die Beauftragung erfolgt in Projektstufen entsprechend AHO-Heft Nr. 9, 2014. Mit Vertragsschluss werden nur Leistungen der Projektstufe 1 beauftragt. Die Bes. Leistungen werden jedoch alle optional beauftragt und nach Erfordernis gesondert abgerufen.
Der AG behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme die Leistungen der Projektstufen 2 bis 5 stufenweise zu beauftragen sowie die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Projektstufen zu beschränken.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen. In diesem Fall gelten angepasste Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungssystematik zur Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
19D0584 – Neubau Medienhaus auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) in Mainz, Projektsteuerungsleistungen gem. AHO Heft Nr.9, 4. Auflage, 2014
Postanschrift: Kolpingstraße 20
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYEA6.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.