Gewerk: Dacharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_02_Büha-Mz-Lerchenberg_Dacharbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jockel-Fuchs-Platz 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-buergerhaeuser.de
Postanschrift: Friedrichstraße 2-6
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerk: Dacharbeiten
Dacharbeiten.
Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg
Hebbelstraße 2
55127 Mainz
Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG beabsichtigt im Stadtteil Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und Brandschutztechnisch zu sanieren, umzubauen und durch zwei Anbauten (Kindertagesstätte und Tanzsportclub) zu erweitern.
Das zu planende Gelände liegt im Mainzer Stadtteil Lerchenberg in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist weitläufig und wird im Süden von einem großen parkähnlichen Wald begrenzt. Im oberen nördlichen Teil befindet sich das Bürgerhaus mit angeschlossenem öffentlichem Parkplatz sowie einer Freifläche / Festplatz und einem Spielplatz. Die Hauptzugänge sind einerseits über die nördliche Hebbelstraße und andererseits über die westliche Büchner Allee zu erreichen. Über letztere ist zudem der Parkplatz angeschlossen.
Der Entwurf sieht vor, das Bestandgebäude zu erhalten und die erforderlichen Nutzungen durch entsprechende Umbaumaßnahmen unterzubringen. Verschiedene Gutachten und Zustandsanalysen haben ergeben, dass das Gebäude grundlegen saniert werden muss. Es wird beschlossen das Gebäude in seiner Grundstruktur zu erhalten und nicht abzureißen. Flächen werden neu geordnet um bessere Synergieeffekte in der Nutzung zu erreichen und um einen optimalen internen Ablauf zu gewährleisten. Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung, das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrums und eine optionale Gastronomie. Das Wohngebäude wird komplett zurück gebaut. Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten angebaut und ergänzt das bürgernahe Angebot des Ensembles. Sie ist eng mit dem Bürgerhaus verbunden, wobei Beide völlig autonom voneinander funktionieren. Der Neubau ist eingeschossig und mit einem Flachdach vorgesehen. Dem Bestandsgebäude wird quer zur Hauptausrichtung im Süden die Halle des Tanzsportzentrums „Rot-Weiß“ angeschlossen.
Gebäudedaten Kindertagesstätte:
— Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 1 041,44 m2;
— Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 4 056,13 m3;
— BGF UG: 411,58 m2, Höhe: 3,55 m, BRI UG: 1 461,109 m³;
— BGF EG: 629,86 m2, Höhe: 4,12 m, BRI EG: 2 595,023 m³;
— Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse.
Höhen Kindertagesstätte:
— UG: OKFF -3,13 = +227,21 üNN;
— UG OKRD -3,29 = +227,05 üNN;
— EG OKFF +0,04 = +230,38 üNN;
— EG OKRD -0,12 = +230,22 üNN.
Gebäudedaten Bürgerhaus:
— Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 3 325,44 m2;
— Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 13 240,138 m3;
— BGF UG: 1 416,38 m2, Höhe: 3,16 m, BRI UG: 4 475,7608 m³;
— BGF EG: 969,80 m2, Höhe: 3,57 m, BRI EG: 3 462,186 m³;
— BGF EG Großer Saal: 535,12 m2, Höhe: 7,25 m, BRI EG Großer Saal: 3 879,62 m³;
— BGF OG: 404,14 m2, Höhe: 3,52 m, BRI OG: 1 422,5728 m³;
— Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse.
Höhen Bürgerhaus:
— UG: OKFF -3,19 = +227,15 üNN;
— UG OKRD -3,28 = +227,06 üNN;
— EG OKFF +0,00 = +230,34 üNN;
— EG OKRD -0,10 = +230,24 üNN;
— OG OKFF +3,48 = +233,82 üNN;
— OG OKRD +3,37 = +233,71 üNN.
Gebäudedaten Tanzclub „Rot-Weiß“:
— BGF: 640,67 m2, Höhe: 5,92 m, BRI: 3 792,7664 m³;
— Anzahl der Geschosse: 1 Vollgeschoss.
Höhen Tanzclub „Rot-Weiß“:
— EG OKFF +0,00 = +230,34 üNN;
— EG OKRD -0,16 = +230,18 üNN.
Voraussichtlicher Leistungsumfang für die ausgeschriebenen Dacharbeiten:
Kindertagesstätte (KiTa)
— ca. 230 m2 Abdichtungen auf Bodenplatten;
— ca. 185 m2 Abbruch Altabdichtungen/ Warmdach;
— ca. 675 m2 neue Abdichtungen mit Gefälledämmschicht;
— ca. 400 m2 Gründach (extensive Begrünung);
— ca. 190 m Attikaabdeckungen aus Titanzink
Bürgerhaus
— ca. 1 400 m2 Abdichtungen auf Bodenplatten;
— ca. 1 650 m2 Abbruch Altabdichtungen/ Warmdach;
— ca. 1 650 m2 neue Abdichtungen mit Gefälledämmschicht;
— ca. 470 m Attikaabdeckungen aus Titanzink;
Tanzclub „Rot-Weiß“:
— ca. 580 m2 Abdichtungen auf Bodenplatten;
— ca. 660 m2 neue Abdichtungen mit Gefälledämmschicht;
— ca. 500 m2 Gründach (extensive Begrünung);
— ca. 145 m Attikaabdeckungen aus Titanzink.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49DQDV.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.