Gewerk: Metallbauarbeiten DIN 18360 (Fenster, Türen, Sonnenschutz) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_03_Büha-Mz-Lerchenberg_Metallbauarbeiten Fenster, Türen, Sonnenschutz

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Jockel-Fuchs-Platz 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-buergerhaeuser.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DQDW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Friedrichstraße 2-6
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DQDW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewerk: Metallbauarbeiten DIN 18360 (Fenster, Türen, Sonnenschutz)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_03_Büha-Mz-Lerchenberg_Metallbauarbeiten Fenster, Türen, Sonnenschutz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Metallbauarbeiten DIN 18360 (Fenster, Türen, Sonnenschutz).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg

Hebbelstraße 2

55127 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG beabsichtigt im Stadtteil Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und Brandschutztechnisch zu sanieren, umzubauen und durch 2 Anbauten (Kindertagesstätte und Tanzsportclub) zu erweitern.

Das zu planende Gelände liegt im Mainzer Stadtteil Lerchenberg in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist weitläufig und wird im Süden von einem großen parkähnlichen Wald begrenzt. Im oberen nördlichen Teil befindet sich das Bürgerhaus mit angeschlossenem öffentlichem Parkplatz sowie einer Freifläche/Festplatz und einem Spielplatz. Die Hauptzugänge sind einerseits über die nördliche Hebbelstraße und andererseits über die westliche Büchner Allee zu erreichen. Über letztere ist zudem der Parkplatz angeschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Bestandgebäudes zu erhalten und die erforderlichen Nutzungen durch entsprechende Umbaumaßnahmen unterzubringen. Verschiedene Gutachten und Zustandsanalysen haben ergeben, dass das Gebäude grundlegen saniert werden muss. Es wird beschlossen das Gebäude in seiner Grundstruktur zu erhalten und nicht abzureißen. Flächen werden neu geordnet um bessere Synergieeffekte in der Nutzung zu erreichen und um einen optimalen internen Ablauf zu gewährleisten. Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung, das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrums und eine optionale Gastronomie. Das Wohngebäude wird komplett zurück gebaut. Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten angebaut und ergänzt das bürgernahe Angebot des Ensembles. Sie ist eng mit dem Bürgerhaus verbunden, wobei Beide völlig autonom voneinander funktionieren. Der Neubau ist eingeschossig und mit einem Flachdach vorgesehen. Dem Bestandsgebäude wird quer zur Hauptausrichtung im Süden die Halle des Tanzsportzentrums „Rot — Weiß" angeschlossen.

Gebäudedaten Kindertagesstätte:

— Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 1 041,44 m2,

— Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 4 056,13 m3,

— BGF UG: 411,58 m2, Höhe: 3,55 m, BRI UG: 1 461,109 m³,

— BGF EG: 629,86 m2, Höhe: 4,12 m, BRI EG: 2 595,023 m³,

— Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse.

Höhen Kindertagesstätte:

— UG: OKFF -3,13 = +227,21üNN,

— UG OKRD -3,29 = +227,05üNN,

— EG OKFF +0,04 = +230,38üNN,

— EG OKRD -0,12 = +230,22üNN.

Gebäudedaten Bürgerhaus:

— Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 3 325,44 m2,

— Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 1 3240,138 m3,

— BGF UG: 1 416,38m2, Höhe: 3,16 m, BRI UG: 4 475,7608 m³,

— BGF EG: 969,80m2, Höhe: 3,57 m, BRI EG: 3 462,186 m³,

— BGF EG Großer Saal: 535,12 m2, Höhe: 7,25 m, BRI EG Großer Saal: 3 879,62 m³,

— BGF OG: 404,14 m2, Höhe: 3,52 m, BRI OG: 1 422,5728 m³,

— Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse.

Höhen Bürgerhaus:

— UG: OKFF -3,19 = +227,15üNN,

— UG OKRD -3,28 = +227,06üNN,

— EG OKFF +0,00 = +230,34üNN,

— EG OKRD -0,10 = +230,24üNN,

— OG OKFF +3,48 = +233,82üNN,

— OG OKRD +3,37 = +233,71üNN.

Gebäudedaten Tanzclub „Rot-Weiß":

— BGF: 640,67 m2, Höhe: 5,92 m, BRI: 3792,7664 m³,

— Anzahl der Geschosse: 1 Vollgeschoss.

Höhen Tanzclub „Rot-Weiß":

— EG OKFF +0,00 = +230,34üNN,

— EG OKRD -0,16 = +230,18üNN.

Voraussichtlicher Leistungsumfang für die ausgeschriebenen Metallbauarbeiten:

Kindertagesstätte (KiTa)

— ca. 190 m2 Abbruch Altfenster aus Aluminium und Sonnenschutz aus Alu- Lamellen,

— ca. 215 m2 Fenster aus Aluminium,

— ca. 15 m2 Türen aus Aluminium,

— ca. 105 m2 außen liegender Sonnenschutz aus Alu- Lamellen.

Bürgerhaus

— ca. 350 m2 Abbruch Altfenster aus Aluminium und Sonnenschutz aus Alu- Lamellen,

— ca. 375 m2 Fenster aus Aluminium,

— ca. 40 m2 PR- Fassade aus Aluminium,

— ca. 45 m2 Türen aus Aluminium,

— ca. 150 m2 außen liegender Sonnenschutz aus Alu- Lamellen,

— ca. 65 m2 innen liegende Verdunkelung,

— ca. 28 m2 RWA- Flügel, RWA- Steuerung.

Tanzclub „Rot-Weiß":

— ca. 180 m2 Fenster aus Aluminium,

— ca. 7 m2 Türen aus Aluminium,

— ca. 95 m2 außen liegender Sonnenschutz aus Alu- Lamellen.

Gastronomie

— ca. 95 m2 Abbruch Altfenster aus Aluminium und Sonnenschutz aus Alu- Lamellen,

— ca. 105 m2 Fenster aus Aluminium,

— ca. 60 m2 außen liegender Sonnenschutz aus Alu- Lamellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/04/2021
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.

Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:

— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,

— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,

— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,

— eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/12/2020
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49DQDW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2020

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