Rahmenvereinbarung Layout und Grafik zur Produktion der Zeitschrift if Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2DK R1885
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Layout und Grafik zur Produktion der Zeitschrift if
Layout und Grafik zur Produktion der Zeitschrift „if“
Die Zeitschrift „if“ ist das zentrale Printmedium und Leitmedium für alle Fragen der Inneren Führung der Bundeswehr.
Zielgruppe sind Angehörige der Bundeswehr mit Führungsverantwortung und Ausbildungsfunktion. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden auch ausgewählte Multiplikatoren aus Politik, Wirtschaft und Bildung sowie Angehörige der Reserve mit der Zeitschrift beliefert.
Layout und Grafik der Zeitschrift müssen sich sowohl an den Standards für eine Fachzeitschrift als auch an eine Publikumszeitschrift orientieren.
Das Zentrum Innere Führung ist mit der Herausgabe der Zeitschrift „if“ beauftragt und kann diese Leistungen nicht mit eigenem Personal erbringen. Daher soll die Erstellung des Layouts und der Grafik dieser Zeitschrift im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung beauftragt werden.
Koblenz
Erstellen von Layout und Grafik zur Produktion der militärfachlichen Zeitschrift IF-Zeitschrift für Innere Führung ab Vertragsschluss im Jahre 2021 bis zum 31.12.2024:
Die Zeitschrift erscheint die quartalsweise mit Themen aus dem Bereich der Inneren Führung, vor allem Fragen der historisch-politschen-ethischen Bildung.
Die Redaktion der Zeitschrift IF beim Zentrum Innere Führung liefert den gesamten Zeitschrifteninhalt.
Der Auftragnehmer überarbeitet das Design der Zeitschrift unter Berücksichtigung der primären Dialoggruppe, der Anforderungen an ein modernes Printmedium und auf der Grundlage der verbindlichen Gestaltungsvorgaben des Auftraggebers.
Er hat alle Leistungen zu erbringen, die zur Gestaltung (Layout, Erstellung von Grafiken und Karten, Platzierung von Fotos)der Zeitschrift notwendig sind. Er erbringt diese Leistungen in einer integrierten Ablauforganisation gemeinsam mit der Redaktion IF.
Der Auftragnehmer erbringt geeignete Leistungen, um sicherzustellen, dass die „IF“ optisch attraktiv ist und gängigen Marktstandards entspricht. Dazu gehört die crossmediale Aufbereitung des Contents, d. h. das Überführen und ggf. Ändern des Inhalts der Zeitschrifts – v. a. Infografiken und Karten- in Formate, die für die digitalen Medien des Zentrums für Innere Führung geeignet sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und Fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-034);
2. Formular „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ (BAAINBw-B-V047), sofern zutreffend.
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter über mehrjährige Erfahrungen in der Gestaltung von Zeitschriften verfügt.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter über Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Produktion von Zeitschriften mit einer Auflage von über 15.000 Exemplaren verfügt. Diese sind durch Referenzen nachzuweisen.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter eine gleichbleibend hohe Qualität im Verlauf des Produktionsprozesses gewährleistet.
4. Eignungsnachweise über die Personalausstattung Art Director/-in, Produktionsredakteur/-in.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit